Arbeitsrecht für Meister
Meister, Schichtleiter und Führungskräfte im produzierenden Gewerbe müssen bei ihrer täglichen Führungsarbeit insbesondere auch das Arbeitsrecht im Blick haben, um die ihnen unterstellten Mitarbeiter kompetent führen und fördern zu können. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe im Spannungsfeld zwischen den Erwartungen der Geschäftsleitung und den Bedürfnissen der Belegschaft entsprechen zu können, müssen Sie wissen, wie weit Ihre Weisungsbefugnis reicht und welche Grenzen dem so genannten Direktionsrecht gesetzt sind. Das arbeitsrechtliche Know-how stärkt die fachliche Kompetenz und festigt die Position des Meisters/Schichtleiters als betriebliche Führungskraft an der vordersten Front.
Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren
- Gesetze – Verordnungen – Tarifverträge – Betriebsvereinbarungen – Arbeitsverträge
Umfang des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts
- Einteilung der Arbeit
- Bestimmung der Art und Weise der Arbeitsleistung
- Urlaubsbewilligung
- Rüge- und Abmahnungsrecht
Grenzen der Weisungsbefugnis
- Vorrang von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen
- Arbeitszeitgestaltung: Schichtarbeit/Überstunden/Mehrarbeit
- Besonders geschützte Arbeitnehmergruppen
Umgang mit Störungen des Arbeitsverhältnisses
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten (Eingliederungsmanagement u. a.)
- Leistungsmängel (Schlechtleistung, »Low Performer«)
- Verhaltensauffälligkeiten (unentschuldigtes Fehlen, Unpünktlichkeit, Missachtung von Weisungen, eigenmächtiger Urlaubsantritt, Beleidigungen, Tätlichkeiten, Alkoholkonsum u. a.)
Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Schutzbestimmungen
Konsequenzen rechtswidrigen Führungsverhaltens
Zielgruppen
Meister, Vorabeiter, Produktionsverantwortliche, Schichtleiter, Arbeitnehmer mit Personalverantwortung aus der Produktion/Industrie.
Vorteil
Erwerb von Grundzügen des arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Wissens, wie es für (angehende) Meister, Schichtleiter und Führungskräfte im produzierenden Gewerbe unabdingbar ist. Sie lernen, rechtlich abgesicherte Entscheidungen zu treffen und angemessene Weisungen in der täglichen Praxis zu erteilen.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar richtet sich an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.