Nachhaltigkeit im Unternehmen
Einfluss nehmen und die Zukunft aktiv mitgestalten
In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen ein tiefgehendes Verständnis der vielfältigen Aspekte der Nachhaltigkeit von Unternehmen. Neben wichtigem theoretischen Wissen rund um dieses Thema stellen wir praxisorientierte Ansätze vor und halten Werkzeuge bereit, damit Sie als Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss Nachhaltigkeit effektiv mitgestalten und Ihre Mitbestimmungsrechte bestmöglich nutzen können.
Nachhaltigkeit in Unternehmen zielt darauf ab, ökologische, soziale und ökonomische Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten zu minimieren und langfristig Werte zu schaffen, die nicht nur den finanziellen Erfolg des Unternehmens fördern, sondern auch der Gesellschaft und der Umwelt zugutekommen. Hier sind auch Sie als Betriebsrat oder Mitglied im Wirtschaftsausschuss gefordert.
Grundlagen und Bedeutung von Nachhaltigkeit
- Wie definiert sich Nachhaltigkeit?
- Notwendig: gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
- Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030
- Säulen der Nachhaltigkeit: ökologisch, ökonomisch und sozial
Nachhaltige Unternehmensführung
- Standortbestimmung: Wie nachhaltig ist unser Unternehmen?
- Betriebliches Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement
- Wirtschaftliche Nachhaltigkeit zur Sicherung der Unternehmenszukunft
- Nachhaltigkeit als Wettbewerbsfaktor
Unternehmen in der Pflicht: soziale Verantwortung und Ethik
- Transparenz und Integrität in der Unternehmensführung
- Arbeitsbedingungen: Fairness und Gleichstellung am Arbeitsplatz
- Menschenrechtsstandards und Arbeitsrechte in der Lieferkette
- (Nichtfinanzielle) Berichtspflichten im Wandel
- Etablierte Standards und ihre Bedeutung
Ansatzpunkte und Mitbestimmung von BR und WA
- Mitbestimmung bei Gestaltung einer nachhaltigen Arbeitsumwelt
- Nachhaltigkeit als »wirtschaftliche Angelegenheit«, § 106 BetrVG?
- Rolle des WA bei der Überwachung von Nachhaltigkeitszielen
- Ansätze für Betriebsvereinbarungen im Bereich Nachhaltigkeit
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
