NEU! Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer Arbeitnehmer - Update 2023
Unser Kurz-Seminar dient der Vertiefung und Aktualisierung des in unseren Seminaren Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer Arbeitnehmer II bzw. Rente und Sozialversicherung II vermittelten Wissens für den Personenkreis der älteren Arbeitnehmer im Betrieb.
Die oft komplizierten Zusammenhänge werden von unserem Referenten praxisnah, verständlich und abwechslungsreich erklärt. Die Schnittstellen des Sozialrechts zum Arbeitsrecht werden systematisch dargestellt und die Neuerungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und dem Bundesgesundheitsministerium diskutiert.
Arbeitsrecht – Update
- Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer
- Versetzungsschutz und equal pay für ältere Arbeitnehmer
- Senior Expert, Mentoring und andere Möglichkeiten der Fachkräftesicherung
- Weiterbildungs- und Qualifizierungsanspruch für Ältere
Sozialrecht – Update
- Renten – Hochschrauben der Altersgrenze?
- Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
- BEM, SBV und Schwerbehindertenrecht
Bitte beachten Sie, dass wir die Kenntnisse, wie Sie in unseren Seminare Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer Arbeitnehmer I und Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer Arbeitnehmer II bzw. Rente und Sozialversicherung I und Rente und Sozialversicherung II zwingend voraussetzen.
Schulungsanspruch
Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren rechtliche Einordnung auf dem Laufenden zu halten. Daher ist der Besuch dieses Seminars in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, sofern dieses Wissen noch nicht anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.