NEU! Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Souverän mit TVöD, TV-L und ergänzenden Tarifverträgen arbeiten
Dieses Seminar vermittelt Ihnen das tarifrechtliche Fundament, um die Regelungen des öffentlichen Dienstes sicher anzuwenden und typische Fragestellungen aus der Praxis kompetent zu beurteilen. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über Aufbau, Systematik und Anwendung des Tarifrechts sowie die wichtigsten Vorschriften des TVöD und TV-L. Damit sind Sie in der Lage, tarifrechtliche Problemstellungen zu erkennen, Mitbestimmungsrechte einzuordnen und Beschäftigte fundiert zu unterstützen.
Das Tarifrecht ist Grundlage zahlreicher Entscheidungen im Arbeitsalltag. Arbeitszeit, Eingruppierung, Zulagen, Befristung oder Überleitungsvorschriften führen immer wieder zu Auslegungsfragen und Konflikten. Dieses Seminar hilft Betriebs- und Personalräten, solche Situationen praxisnah zu behandeln und arbeitnehmerfreundliche Lösungen zu entwickeln.
Einführung in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
- Tariflandschaft: TVöD, TV-L und ergänzende Tarifverträge
- Aufbau und Systematik von Tarifverträgen
- Tarifvertrag, Gesetz und Betriebs-/Dienstvereinbarung – das Zusammenspiel der Rechtsquellen
- Tarifbindung und Geltungsbereiche
Arbeitszeit im Tarifrecht
- Arbeitszeitregelungen nach TVöD und TV-L
- Regelmäßige Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden
- Arbeitszeitkonten und flexible Arbeitszeitmodelle
- Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
Eingruppierung und Entgelt richtig verstehen
- Grundsätze der Eingruppierung
- Die Eingruppierungsautomatik – eine Besonderheit im TVöD
- Tätigkeitsmerkmale und Entgeltordnungen
- Stufenzuordnung bei Einstellung – wichtig für die berufliche Entwicklung
- Höher- und Herabgruppierung
- Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) und Jahressonderzahlung
- Rolle und Bedeutung von Stellenbewertungskommissionen
Weitere tarifliche Regelungen im Arbeitsverhältnis
- Unbefristete Arbeitsverhältnisse als Regel: Und wann kann man befristen?
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus tarifrechtlicher Sicht
- Tarifliche Ausschlussfristen kennen und beachten
- Übergang von kollektiven zu individuellen Rechtsansprüchen
Besondere Tarifverträge im öffentlichen Dienst
- Tarifrechtliche Besonderheiten in den Bundesländern
- Eingruppierungsverzeichnis und spezielle Entgeltregelungen
- Erschwerniszuschläge und Schutzkleidung
- Schulhausmeistertarifrecht
- Überblick über weitere Tarifverträge (ATV/ATV-K, TV-FlexAZ, TV-EUmw/VKA)
Überleitungsrecht und aktuelle Entwicklungen
- Grundlagen des Überleitungsrechts
- Fortgeltende Übergangsregelungen
- Aktuelle Entwicklungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
- Typische Problemfelder aus der betrieblichen Praxis
Dieses Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder sowie Betriebsratsmitglieder aus Einrichtungen und Betrieben, die den TVöD direkt oder angelehnt anwenden.
Personalratsmitglieder haben für diese Schulung einen Anspruch auf Kostenübernahme und Freistellung nach Maßgabe der einschlägigen Personalvertretungsgesetze, für Betriebsratsmitglieder gemäß 37,6 BetrVG.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.