Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
In dieser Veranstaltung lernen Sie wichtige Informationsquellen, Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die für Ihre Arbeit wichtigen Regelungen des SGB IX kennen. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über Ihre Rechte und Pflichten und machen sich darüber hinaus mit der rechtlichen Situation schwerbehinderter Arbeitnehmer, auch im Kündigungsfall vertraut.
Die Rolle des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers ist zentral für die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds und der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Er hat den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich zu vertreten und arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der SBV, dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw. Personalrat.
Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung im Sinne des SGB IX
- Feststellung der Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung und versorgungsmedizinische Grundsätze
- Gleichstellungsantrag, Rechtsmittel
Überblick über die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten
- Verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers
- Beratung von Führungskräften und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
- Beteiligung bei der Einstellung von Mitarbeitern
- Entwicklung und Umsetzung von Inklusionsstrategien
- Abschluss von Inklusionsvereinbarungen und Präventionsförderung
- Initiierung und Überwachung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Koordination und Vernetzung mit Schwerbehindertenvertretung (SBV), Betriebs- bzw. Personalrat
- Verbindungsperson zur Bundesagentur für Arbeit und zum Inklusionsamt
Besondere Rechte der schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer
- Behinderungsgerechte Beschäftigung, Arbeitszeit und Mehrarbeit
- Zusatzurlaub, Übertragung und Abgeltung von Urlaub
- Schutz vor Diskriminierung – AGG
Kündigung (schwer-)behinderter Mitarbeiter
- Allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsarten
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
- Laufendes Anerkennungs-/Verschlechterungsverfahren – Fristen beim Kündigungsschutz
- Zustimmungserfordernis des Inklusionsamts vor Ausspruch
- Reihenfolge der Beteiligung von Inklusionsamt, Betriebsrat und SBV
- Beteiligung und Anhörung der SBV
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Dieses Seminar richtet sich an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.
Vielen Dank. Vor dem Seminar befürchtete ich ein bisschen die "trockenen Inhalte". Diese Sorge war unbegründet. Das Thema/ die Themen hat der Referent uns äußerst spannend und praxisnah vermittelt. Das Seminar hat wirklich Spaß gemacht und war sehr wertvoll.