Assessment-Center (AC)

Ein Assessment-Center ist ein gruppendiagnostisches Personalauswahlverfahren, das aus verschiedenen Leistungsproben besteht. Es wird verwendet, um eine bestimmte Anzahl von Bewerbern einzuladen und sie verschiedenen praktischen und theoretischen Auswahltests zu unterziehen. Der Zweck des Assessment-Centers besteht darin, die Bewerber im direkten Vergleich miteinander zu bewerten und den am besten geeigneten Kandidaten für das Unternehmen zu identifizieren.

Während des Assessment-Centers werden verschiedene Methoden angewendet, wie strukturierte Interviews, Gruppendiskussionen, Rollenspiele, Präsentationsaufgaben oder Fragebögen, einschließlich Persönlichkeits- oder Intelligenztests. Die Bewerber werden mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert, um ihre Fähigkeiten im Umgang mit ihnen zu bewerten. Ein wichtiger Aspekt ist die Anwesenheit mehrerer Beobachter, die entweder Mitarbeiter des Unternehmens oder von externen Unternehmen beauftragt sind.

Das Ziel eines Assessment-Centers ist es, herauszufinden, wie Bewerber unter Stress reagieren und wie sie im Team interagieren. Durch den direkten Vergleich der Bewerber können Unternehmen besser einschätzen, wer am besten zur Stelle passt. Es geht auch darum, die Belastbarkeit der Bewerber in herausfordernden Situationen zu beurteilen.

Bei der Durchführung eines Assessment-Centers werden spezifische Bewertungskriterien und Beurteilungsgrundsätze verwendet. Gemäß § 94 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht, bei der Einführung und Verwendung des Assessment-Centers und bei der Festlegung der Beurteilungskriterien mitzubestimmen. Dies stellt sicher, dass der Prozess fair und transparent abläuft und die Rechte der Mitarbeiter gewahrt werden.

Insgesamt bietet ein Assessment-Center eine umfassende Möglichkeit, Bewerber in verschiedenen Situationen zu beobachten und zu bewerten, um eine fundierte Entscheidung bei der Personalauswahl zu treffen. Es ist ein wichtiger Schritt im Einstellungsprozess, um die bestmöglichen Kandidaten für eine Position zu identifizieren.

siehe auch: gruppendiagnostisches Personalauswahlverfahren, Personaleinstellung, Mitbestimmungsrecht