Sind der Weg zur Berufsschule und die Schulpausen eigentlich Arbeitszeit?

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Das Wichtigste zuerst: Beginnt der Berufsschulunterricht um 09:00 Uhr (oder früher) kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass ihr vorher an eurem Arbeitsplatz erscheint. Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt zudem, dass der Jugendliche an mindestens einem Berufsschultag für den Rest des Tages frei bekommen muss, wenn dieser Tag mehr als fünf Unterrichtsstunden hat. Gewertet wird dieser Tag dann als voller Arbeitstag.

Für den Fall, dass an zwei Unterrichtstagen in der Woche mehr als fünf Unterrichtsstunden anfallen, kann der Betrieb bestimmen, an welchem der beiden Tage der Jugendliche im Betrieb erscheinen muss. An diesem Tag zählen dann die Unterrichtszeiten inklusive Schulpausen als Arbeitszeit und sind entsprechend auf die tägliche Höchstarbeitszeit anzurechnen. Erwachsene Auszubildende ab 18 Jahren müssen übrigens in jedem Fall nach der Schule wieder zur Arbeit zurückkehren.

Die Berufsschulzeit ist also im Normalfall auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechnen. Allerdings gibt es hier einen Haken: Die Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule hingegen zu Tageszeiten statt, an denen regelmäßig keine Ausbildung erfolgt, kann der Auszubildende keine Freistellung und auch keine Anrechnung verlangen.

Es kann also passieren, dass Auszubildende über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus auch noch Zeit in der Berufsschule verbringen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die absolute Höchstgrenze bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeit für erwachsene Auszubildende bei 48 Stunden und für jugendliche Auszubildende bei 40 Stunden liegt.

Muss der Auszubildende in den Betrieb zurückkehren, wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Auszubildende nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen (gemäß Rechtsprechung weniger als 30 Minuten), kann der Betrieb die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

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