Teilzeit ist in Deutschland ein zunehmend relevantes Arbeitsmodell, da viele Beschäftigte flexible Arbeitszeiten benötigen oder wünschen. Die Gründe reichen von persönlichen und familiären bis zu gesundheitlichen Gründen. Für Unternehmen und Betriebsräte bedeutet dies, gesetzliche Regelungen zu kennen und die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Das Poko-Institut bietet praxisorientierte Betriebsrat-Seminare an, die gezielt Wissen zu Arbeitszeitmodellen, gesetzlichen Ansprüchen und Teilzeitregelungen vermitteln. Diese informativen Seminare sind wahlweise auch als interaktive Betriebsrat-Webinare oder in Form von Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen verfügbar und vermitteln das Fachwissen anschaulich und direkt anwendbar für Ihren betrieblichen Alltag.
Teilzeitarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die von Vollzeitbeschäftigten. Teilzeit ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, Beruf und persönliche Lebensplanung in Einklang zu bringen.
Die Gründe für die Ausübung einer Teilzeitstelle sind unterschiedlich. Viele Beschäftigte entscheiden sich freiwillig für Teilzeit, um mehr Freiraum für Freizeitaktivitäten, Selbstbildung oder private Angelegenheiten zu haben. Ein gängiges Beispiel ist die 4-Tage-Woche, die es ermöglicht, Beruf mit Alltag oder Weiterbildungen sinnvoll zu kombinieren.
Ein weiterer zentraler Beweggrund ist die Sorgearbeit: Die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erfordert zeitliche Flexibilität, die Teilzeitarbeit bietet. In bestimmten Branchen, wie etwa im Einzelhandel oder in der Reinigungsbranche, wird Teilzeitarbeit häufig unfreiwillig ausgeübt, weil Arbeitgeber nur Teilzeitstellen anbieten, während viele Arbeitnehmende Vollzeit arbeiten möchten.
Die Brückenteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitarbeit, die es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren und anschließend wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis zurückzukehren. Sie richtet sich an Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmenden, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig sind.
Der Anspruch auf Brückenteilzeit muss beim Arbeitgeber rechtzeitig angemeldet werden. Die Dauer der reduzierten Arbeitszeit kann bis zu fünf Jahre betragen. Durch dieses Modell erhalten Arbeitnehmer*innen Planungssicherheit und die Möglichkeit, ihre Lebens- oder Familiensituation flexibel mit der beruflichen Tätigkeit in Einklang zu bringen.
Gleichzeitig schützt die Brückenteilzeit vor Nachteilen im Berufsleben, da die Rückkehr in die ursprüngliche Arbeitszeit gesetzlich abgesichert ist. Betriebsräte können hierbei beratend tätig werden, um die Umsetzung fair und gesetzeskonform zu begleiten.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die wesentlichen Rechte von Teilzeitbeschäftigten in Deutschland. Das Gesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer*innen , die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit haben.
Hierfür müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte im Betrieb hat. Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte bezüglich Entgelt, Urlaub, Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
§ 4 TzBfG schützt die Beschäftigten vor Benachteiligung und schafft somit Sicherheit für die Umsetzung von Teilzeitmodellen. Mit dem Gesetz wird eine flexible Gestaltung von Arbeit und Alltag unterstützt, ohne dass langfristige Nachteile in der Karriere entstehen. Auch geringfügig Beschäftigte sind vom TzBfG umfasst und genießen die gleichen Schutzrechte hinsichtlich Benachteiligung und Anspruch auf Teilzeit.
Während der Elternzeit besteht für Arbeitnehmer*innen ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Elternzeit muss zwischen 15 und 32 Stunden liegen. Arbeitnehmer*innen müssen ihren Wunsch nach Teilzeitarbeit innerhalb bestimmter Fristen beim Arbeitgeber anmelden, damit dieser die Arbeitszeit rechtzeitig planen und organisieren kann.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da sie es ermöglicht, sich weiterhin aktiv am Berufsleben zu beteiligen, während gleichzeitig die Kinder betreut werden können. Durch die gesetzliche Regelung wird sichergestellt, dass die Rückkehr aus der Elternzeit in ein Arbeitsverhältnis mit angepasster Stundenzahl rechtlich abgesichert ist. Betriebsräte können in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, indem sie die Umsetzung der Teilzeitregelung während der Elternzeit begleiten und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten.
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der anteilig zur Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten berechnet wird. Die Berechnung erfolgt anhand der vereinbarten Arbeitstage oder der wöchentlichen Arbeitsstunden. Wer weniger Tage oder Stunden pro Woche arbeitet, bekommt weniger Urlaub. Doch auch wenn Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit ungleichmäßig auf die Woche verteilen, bleibt der Urlaubsanspruch proportional gleich.
Beispiel: Eine Vollzeitkraft arbeitet fünf Tage pro Woche und hat 20 Urlaubstage. Eine Teilzeitkraft arbeitet drei Tage pro Woche und bekommt zwölf Urlaubstage. So ist der Urlaub fair auf die kürzere Arbeitszeit abgestimmt, bleibt aber proportional gleich.
Teilzeit kann Mitarbeitende entlasten, zum Beispiel in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Betriebsräte spielen dabei eine wichtige Rolle, um Beschäftigte zu unterstützen oder zu beraten.
Mit praxisnahen Betriebsrat-Seminaren – wie zum Beispiel als Schulungen an einem unserer vielen schönen Seminar-Standorte, als digitales Betriebsrat-Webinar oder als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung – unterstützt das Poko-Institut Betriebsräte dabei, grundlegendes Wissen zur Arbeitszeitgestaltung zu erhalten. So erlangen Betriebsratsmitglieder das erforderliche Wissen, um die Rechte der Arbeitnehmenden zu schützen und das Durchsetzen unzulässiger Mehrarbeitsstunden verhindern zu können.