Die Überlastungsanzeige des Arbeitnehmers

Rechtzeitig reagieren bei Dauerstress und Arbeitsverdichtung


Die Überlastungsanzeige des Arbeitnehmers

§ 37,6
SGB IX
PersR

Die Überlastungsanzeige ist das Instrument, mit dem Mitarbeiter bei wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck das Erreichen ihrer Belastungsgrenze anzeigen können. In diesem Seminar erfahren Sie, wann der Einsatz einer derartigen Anzeige sinnvoll ist, welche Angaben zur Überlastung unbedingt notwendig sind und welche Spielregeln insgesamt beachtet werden müssen. Nutzen Sie unsere Vorlagen und Muster für die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung und entwickeln Sie sinnvolle Inhalte einer Regelung, speziell für Ihren Betrieb.

Ständiger Arbeitsdruck und zunehmende Arbeitsverdichtung erhöhen Fehlerquoten bei den Mitarbeitern und lassen das Schadensrisiko für sie persönlich, aber auch für ihr Arbeitsumfeld steigen. Mancher Arbeitnehmer fühlt sich seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen, dazu kommt, dass auftretende Mängel bei der Erbringung der Arbeitsleistung zur Ermahnung, Abmahnung und sogar zur Kündigung führen können. Die Überlastungsanzeige ist das Instrument, um hier für Abhilfe zu sorgen.

Die Überlastungssituation in der Arbeitswelt: Gründe und Anlässe

  • Dauerstress und Dauerbelastung: Ursachen und Wirkung
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers – ein Faktor, der Überlastung herbeiführen kann
  • Gefahren und Risiken für die Gesundheit der Arbeitnehmer

Die Überlastungsanzeige: Instrument zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer

  • Wo sind die rechtlichen/gesetzlichen Grundlagen?
  • Inhalt und Ausgestaltung einer Überlastungsanzeige – die richtige Formulierung entwickeln
  • Beispiele für typische Überlastungssituationen: Wie ist die beste Herangehensweise?

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Prävention: Überlastungssituationen frühzeitig erkennen und gegensteuern
  • Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung – probate Mittel einsetzen
  • Mitarbeitergespräche – auf Wunsch mit dem Betriebsrat

Starke Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz

  • Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Zielorientierte Behandlung von Beschwerden nach § 85 BetrVG
  • Rechtliche Rahmenbedingungen schaffen: Eckpunkte und Vorteile einer Betriebsvereinbarung
  • Muster einer Betriebsvereinbarung zur Überlastungsanzeige

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

 

Sie interessieren sich für Seminare zu Gefährdungsbeurteilungen oder Burn-out?

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 999,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 799,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 1,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 60 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Sehr gut gefiel mir das Eingehen auf die persönlichen Fragen der Teilnehmer und die dadurch entstehenden Exkurse, die auch Randthemen wieder ins Bewusstsein geholt haben. Insgesamt wurde sehr strukturiert und gut verständlich die Thematik vermittelt"
Teilnehmer dieses Seminars in München

"Kurzweiliges Herangehen an mir unbekanntes Thema. Stets auf Teilnehmer eingegangen - super - danke. Interessante Einblicke in Arbeit eines Richters und Entscheidungsfindung."
Teilnehmer dieses Seminars in München

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