Was macht eigentlich der Integrationsfachdienst?

 

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In jedem Bezirk der Bundesagentur für Arbeit ist mindestens ein Integrationsfachdienst (IFD) eingerichtet.

Integrationsfachdienste beraten und unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Außerdem helfen sie, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, indem Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen gelöst werden.

Im Mittelpunkt stehen Menschen mit einer psychischen und/oder neurologischen Erkrankung, Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, mit einer Behinderung im Hören und Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung.

Integrationsfachdienste begleiten Klient*innen auch während der Einarbeitungsphase bis zu 6 Monate und coachen diese am Arbeitsplatz. Sie klären Vorgesetzte und Kolleg*innen am Arbeitsplatz über die Auswirkungen bestimmter Behinderungen und entsprechende Verhaltensempfehlungen auf. Auch bei Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längerer Krankheit bietet der Integrationsfachdienst seine Unterstützung an.

Zu den Aufgaben der IFD gehören entsprechend die Beratung und Unterstützung sowohl der behinderten Menschen als auch der Arbeitgeber. Dieser erhält vom IFD zum Beispiel Informationen zu möglichen finanziellen Leistungen und Beratung bei deren Beantragungen.

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