Kollege krank - bin ich jetzt dran?

 

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Die Grippewelle hat Deutschland wieder einmal eiskalt erwischt. Da stellt sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon die Frage, ob man verpflichtet werden kann die Arbeit der erkrankten Kollegen mit zu übernehmen? Schließlich hat man häufig genug eigene Arbeit auf dem Schreibtisch liegen.

Für Arbeitnehmer, die nicht von der Krankheit betroffen sind, bedeutet eine Grippewelle vor allem erheblich mehr Stress. Arbeitsaufträge der erkrankten Kollegen müssen trotzdem abgearbeitet werden. Diese Aufgaben übernehmen dann häufig die gesunden Kolleginnen und Kollegen. Aber ist diese Form der Mehrarbeit eigentlich zulässig?

Im Regelfall ist der Vorgesetzte berechtigt, dem gesunden Arbeitnehmer vorübergehend mehr Arbeit zuzuweisen, um den krankheitsbedingten Ausfall der Kolleginnen und Kollegen zu kompensieren. Sofern der Arbeitsvertrag dies zulässt und der Betriebsrat zugestimmt hat, darf der Arbeitgeber auch Überstunden anordnen, die dann später abgefeiert oder ausbezahlt werden. Natürlich hat auch diese Regelung ihre Grenzen. Selbst bei einer schweren Grippewelle dürfen die gesunden Arbeitnehmer nicht über die im Arbeitszeitgesetz genannten Höchstarbeitszeitgrenzen - also im Regelfall nicht mehr als 10 Stunden - beschäftigt werden.

Sehr lange Unterbesetzungen in einer Abteilung weisen übrigens eher auf eine fehlerhafte Personalplanung des Arbeitgebers hin. Hier sollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausloten, welche Möglichkeiten es gibt, die "Dauerlücken" in der Personaldecke zu schließen und übermäßige Überstunden zu vermeiden.

Im Übrigen heißt es "abwarten und Tee trinken" bis die Grippewelle verschwunden ist und sich der Arbeitsalltag wieder normalisiert hat.

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