Für alle Gremien, in denen Menschen gemeinsam entscheiden müssen, empfiehlt es sich, den Weg der Entscheidungsfindung zu regeln - für Betriebsräte finden sich diese Grundregeln im BetrVG im Abschnitt über die Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26 bis 41 BetrVG).