Das Aktiengesetz (AktG) regelt im Wesentlichen die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften (AG) sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Darüber hinaus ist das deutsche Konzernrecht im Aktiengesetz geregelt.