Bezogen auf Unternehmen ist sie als arbeitsorganisatorisches Konzept zu verstehen, das bestimmten Arbeitnehmern in einem abgegrenzten Aufgabenbereich die selbstständige Regelung der internen Aufgabenverteilung überlässt. Auch im Betriebsverfassungsgesetz ist sie definiert (BetrVG §87, Abs.13).
Manchmal wird sie auch mit Teamarbeit gleichgesetzt, was aber nicht ganz korrekt ist, da Teamarbeit auch projektbezogen und fachübergreifend sein kann.
In den 90er Jahren erlebte die Gruppenarbeit in deutschen Unternehmen - im Rahmen der Lean-Management Debatte - Aufschwung und wurde in vielen Betrieben eingeführt. Die Begeisterung der Gewerkschaften hielt sich seinerzeit in Grenzen. Mittlerweile haben viele Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Rahmentarifverträge sowie Betriebsräte und Unternehmensleitungen Betriebsvereinbarungen dazu geschlossen.
Wird Gruppenarbeit nur unzureichend umgesetzt, führt sie nicht immer zum Erfolg. Sie ist abhängig von vielen anderen Faktoren:
Sind diese nicht gegeben, kann es passieren, dass die Gruppenarbeit nicht die gewünschte Produktivität erreicht.