Lichtbild

Ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild auf dem Ausweis aufgedruckt. In besonders schwierigen Fällen (Haus kann nicht verlassen werden oder nur mit Krankentransport) kann auf Antrag der Ausweis ohne Lichtbild ausgestellt werden. Bei Ausweisen ohne Lichtbild wird der Satz „ohne Lichtbild gültig“ eingetragen.