Regelungsabrede: Definition und Unterschied zur Betriebsvereinbarung

Die Regelungsabrede ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die neben der Betriebsvereinbarung eine zentrale Rolle im Arbeitsrecht spielt. Sie dient dazu, bestimmte Arbeitsbedingungen und Prozesse im Unternehmen zu regeln, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten von der Betriebsvereinbarung. Eine Regelungsabrede setzt einen wirksamen Betriebsratsbeschluss voraus, der die Grundlage für die Vereinbarung bildet.

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Das Wichtigste in Kürze zur Regelungsabrede

  • Regelungsabrede Definition: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die flexibel betriebliche Themen regelt, jedoch keine direkte Wirkung auf die Arbeitnehmer*innen hat.
  • Unterschied zur Betriebsvereinbarung: Regelungsabreden können mündlich abgeschlossen werden und betreffen nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
  • Anwendung: Besonders nützlich bei Themen wie mobiles Arbeiten oder flexible Arbeitszeiten.
  • Rechtliche Konsequenzen: Verstöße können vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Rechtliche Bindung und Durchsetzbarkeit der Regelungsabrede

Auch wenn die Regelungsabrede in der Regel weniger formell als eine Betriebsvereinbarung gestaltet ist, bleibt sie dennoch rechtlich bindend. Der Betriebsrat hat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Durchführung der Regelungsabrede, vergleichbar mit der Betriebsvereinbarung. Allerdings entfaltet die Regelungsabrede ihre Wirkung ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Regelungsabrede vs. Betriebsvereinbarung – die Unterschiede

Ein zentraler Unterschied zwischen der Regelungsabrede und der Betriebsvereinbarung liegt in der Formbedürftigkeit. Während Betriebsvereinbarungen schriftlich abgeschlossen werden müssen, kann eine Regelungsabrede auch mündlich erfolgen. Aus Gründen der Beweisbarkeit wird dennoch eine schriftliche Form empfohlen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eine Regelungsabrede nicht dieselbe normative Wirkung hat wie eine Betriebsvereinbarung. Sie betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, während eine Betriebsvereinbarung auch das Verhältnis zu den Arbeitnehmer*innen regeln kann.

Darüber hinaus kann eine Regelungsabrede in Bereichen greifen, die durch Tarifverträge geregelt sind, was bei einer Betriebsvereinbarung gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG nicht möglich ist. Dies führt oft zu Abwägungen, ob eine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede der bessere Weg ist.

Praktische Anwendung der Regelungsabrede

In der Praxis findet die Regelungsabrede in verschiedenen Bereichen Anwendung, beispielsweise im Kontext von mobilem Arbeiten. Hier kann eine Regelungsabrede dazu genutzt werden, flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festzulegen. Solche Regelungsabreden zum mobilen Arbeiten oder anderen Themen ermöglichen es Unternehmen, auf aktuelle Entwicklungen flexibel zu reagieren, ohne die formellen Anforderungen einer Betriebsvereinbarung erfüllen zu müssen.

Kündigung und Nachwirkung von Regelungsabreden

Eine Regelungsabrede kann, ähnlich wie eine Betriebsvereinbarung, gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, es sei denn, es wurde eine andere Frist vereinbart. Ein wesentlicher Unterschied zur Betriebsvereinbarung ist jedoch, dass eine gekündigte Regelungsabrede keine Nachwirkung entfaltet. Dies bedeutet, dass nach der Kündigung keine rechtliche Bindung mehr besteht, auch wenn es sich um mitbestimmungspflichtige Themen handelt.

Verstöße gegen Regelungsabreden

.. Verstöße gegen eine Regelungsabrede haben rechtliche Konsequenzen, die vor allem im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wirksam werden. Der Betriebsrat kann bei Nichterfüllung der Vereinbarungen rechtliche Schritte einleiten. Da die Regelungsabrede rechtlich bindend ist, kann der Betriebsrat im Falle eines Verstoßes auf die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen bestehen und rechtliche Schritte einleiten. Dies kann in Form einer Klage vor dem Arbeitsgericht geschehen, bei der der Betriebsrat die Durchführung der Regelungsabrede einfordern kann.

Wenn der Arbeitgeber eine in der Regelungsabrede festgelegte Regelung nicht umsetzt, wie etwa Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten oder zur Arbeitszeit, hat der Betriebsrat in solchen Fällen das Recht, eine gerichtliche Durchsetzung der Regelungsabrede zu beantragen. Sollte der Arbeitgeber trotz Mahnungen die Verpflichtungen aus der Regelungsabrede nicht erfüllen, kann dies auch das Vertrauensverhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nachhaltig schädigen. Es ist daher ratsam, im Falle von Streitigkeiten frühzeitig die Möglichkeit einer Mediation in Betracht zu ziehen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Regelungsabrede in der Praxis von Betriebsrat und Personalrat

Sowohl Betriebs- als auch der Personalrat können die Regelungsabrede nutzen, um mit dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn Vereinbarungen zu treffen, die flexible Anpassungen an neue Anforderungen ermöglichen.

Der Prozess beginnt mit der Identifikation des Regelungsbedarfs, gefolgt von Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Nach einem formellen Beschluss des Betriebsrats wird die Regelungsabrede abgeschlossen und anschließend umgesetzt. Die schriftliche Form wird empfohlen, obwohl sie nicht zwingend ist. Nach der Umsetzung überwacht der Betriebsrat die Einhaltung und passt die Vereinbarung bei Bedarf an.

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