Ausschuss für Weiterbildung und Qualifizierung
Der Betriebsrat als Bildungsmotor für die Arbeitnehmer im Betrieb
Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht den Betriebsräten u. a. die Gründung eines Fachausschusses für »Weiterbildung und Qualifizierung« zu etablieren. In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Informationen, welche gesetzlich verankerten Qualifizierungsmöglichkeiten es gibt und wie diese effektiv genutzt werden können. Wir erläutern die (Initiativ-)Rechte des Betriebsrats und zeigen auf, wie diese zielgerichtet eingesetzt werden können. Neben wertvollen Tipps zur Gründung und Arbeitsweise des Ausschusses erhalten Sie einen kompakten Überblick über die umfangreichen Beteiligungsrechte.
Angesichts des Fachkräftemangels und der fortschreitenden digitalen Transformation rückt die Notwendigkeit einer bedarfsorientierten beruflichen Weiterbildung immer mehr in den Vordergrund. Die Einführung neuer Technologien und Arbeitsmethoden muss durch passende Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt werden, für die sich Betriebsrat und Fachausschuss einzusetzen haben. Das Betriebsverfassungsgesetz stellt Beteiligungsrechte zur Umsetzung einer zukunftsorientierten betrieblichen Bildungspolitik bereit, die jedes BR- und Ausschussmitglied kennen sollte.
Rechtssichere Gründung des Ausschusses »Weiterbildung und Qualifizierung«
- Anzahl der Ausschussmitglieder prüfen und festlegen
- Wichtig: Qualifikation der Mitglieder beachten und fördern
- Arbeitsweise des Ausschusses: vorbereiten oder selbst entscheiden?
- Tipps zur praktischen Ausschussarbeit
Qualifizierte Berufsbildung im Betrieb – ein Überblick
- Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als gesetzliche Basis
- Grundsatzentscheidung – betriebliche oder überbetriebliche Bildungseinrichtungen nutzen?
- Staatliche Förderprogramme erkennen und sinnvoll einsetzen
- Ausgangspunkt aller Maßnahmen: Bildungsbedarf ermitteln!
Berufsbildung als besondere Aufgabe des Betriebsrats
- Förderung der beruflichen Bildung und Entwicklung – aktiv angehen
- Bildungsbedarf bei veränderten Arbeitsanforderungen: Initiativrecht nutzen!
- E-Learning – ein Modell der Zukunft?
- Im Blick behalten: Handhabung von Aus- und Weiterbildungskosten
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in der Praxis
- Ihre Mitbestimmungsrechte im Überblick
- Qualifizierung zur Verhinderung betriebsbedingter Kündigungen nutzen
- Bestellung und Abberufung der Ausbilder – »Eignungsprüfung« durch den Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen zur Personalentwicklung und Beschäftigungssicherung abschließen

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.