Datenschutz & Digitalisierung

Informations- und Kommunikationstechnologien haben die Arbeitsprozesse revolutioniert.
Ob neue Software, Digitalisierung oder Künstliche Intelligenz: Der Schutz von Persönlichkeitsrechten, Daten und vor Überwachungsmöglichkeiten verlangt besondere Kenntnisse.

Künstliche Intelligenz, oder auch KI, hat in den letzten Jahren die moderne Arbeitswelt geprägt. Sei es zur Optimierung oder gar Automatisierung von Arbeitsabläufen: Es gibt eine Vielzahl von Anwendungsfeldern für moderne KI-Technologien, von Datenanalyse über das Messen der Arbeitsbelastung zum Gesundheitsschutz bis hin zum Identifizieren von Unfallrisiken am Arbeitsplatz.

Hier ist der Betriebsrat gefragt! Er muss seine Mitbestimmungsrechte kennen und anwenden, darf aber auch den eigenen Nutzen, den er aus KI ziehen kann, nicht außer Betracht lassen. Relevant werden in diesem Bereich Regelungen wie §§ 80 Abs. 3, 90 Abs. 1 Nr. 3 und 95 Abs. 2a BetrVG. Da die KI außerdem Arbeiten übernimmt, die bislang von Arbeitnehmern erledigt worden sind, muss sich der Betriebsrat gezielt für die Sicherung und den Erhalt von Arbeitsplätzen im Betrieb einsetzen.

Feststeht: Wer über Digitalisierung redet, redet auch über KI.

Infos zur Nutzung künstlicher Intelligenz und den daraus resultierenden Aufgaben für den Betriebsrat erhalten Sie auch auf dem Betriebsräte Kongress und dem beliebten Jahresüberblick über Neues Arbeits- und Sozialrecht 2024.