Symposium IT-Mitarbeiter in Unternehmen

Strategien für eine stark beanspruchte Berufsgruppe


Symposium IT-Mitarbeiter in Unternehmen

§ 37,6
SGB IX

Dieses Symposion befasst sich mit den besonderen Arbeitsumständen der IT-Mitarbeiter und der Situation in der IT-Branche. Neben der Bewertung aktueller Trends werden Lösungen erarbeitet, um Mitarbeiter effektiv vor schädlichen Auswirkungen zu schützen. Sie erfahren, welche Perspektiven bestehen, um den IT-Bereich trotz seiner dynamischen und fordernden Entwicklung als lebendigen und interessanten Arbeitsbereich zu erhalten. Sie als Betriebsräte sind dabei gefordert, zum Schutz der betroffenen Mitarbeiter Lösungen zu den meist schwierigen Problemlagen zu erarbeiten, z. B. in Form entsprechender Betriebsvereinbarungen.

Immer kürzere Entwicklungszyklen, eine Vielzahl technischer Neuerungen, der Fachkräftemangel und völlig veränderte Möglichkeiten der IT-Nutzung haben eines der seit jeher dynamischsten Berufsfelder noch stärker verändert. An IT-Mitarbeiter werden hierbei durchgehend hohe Anforderungen gestellt, gerade weil die permanente Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur - spätestens seit der Corona-Pandemie -  für jedes Unternehmen lebenswichtig geworden ist.

1. Tag

Vortrag 1: Arbeitszeit – flexibel ohne Ende?

  • All-Inclusive und Flat-Rate: Überstundenklauseln, herausgehobenes Entgelt und Kappung von geleisteter Mehrarbeit
  • Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz – Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen
  • Dokumentationspflicht contra Vertrauensarbeitszeit
  • Immer erreichbar? Wochenendarbeit, nach Feierabend, Urlaubsrücknahme, Rufbereitschaften
  • Rücksichtnahme auf das Privatleben – geht das überhaupt?
  • Arbeitszeit und Gesundheitsschutz – die Gefährdungsbeurteilung als Mittel der Wahl

Referent: S. Wenzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vortrag 2: Agile Unternehmen – was bedeutet das für die Beschäftigten?

  • Agiles Arbeiten: Bedeutung der Teamarbeit, Führungsverhalten
  • Neue Managementkonzepte: Selbstorganisation und indirekte Steuerung
  • Agile Methoden im betrieblichen Alltag, z. B. Scrum
  • Risiken für Beschäftigte: Arbeitsdruck, Konflikte und psychische Belastung
  • Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte

Referent: S. Pflug, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator

Vortrag 3: IT-Projekte prozessorientiert gestalten - Mitbestimmungsrechte bei der IT-Einführung systematisch nutzen

  • Einbeziehung schon bei Planung, Einführung und Änderung – einschließlich des Einsatzes Künstlicher Intelligenz
  • Verhaltens- und Leistungskontrolle durch Technik – Mitbestimmung nutzen!
  • Ganz wichtig: Qualifizierung und Schulung betroffener Mitarbeiter
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz – gerade hier von enormer Bedeutung
  • Regelung privater Nutzung der IT – unbedingt erforderlich

Referent: M. Thomsen, Technologieberater, IT Mitbestimmung und Datenschutz

Vortrag 4: IT-Rahmenbetriebsvereinbarung - Digitalisierung professionell anpacken

  • Geltungsbereich definieren – fachlich und persönlich
  • Vereinbarung von Datenschutz-Mindeststandards
  • Verarbeitungsgrundsätze beschreiben – unter Beachtung von DSGVO und BDSG
  • Procedere bei Neueinführung, Kontroll- und Beteiligungsrechte festlegen
  • Bei Kontrollsystemen: Beweisverwertungsmöglichkeiten oder -verbote regeln

Referenten: T. Schulz, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht

2. Tag

Vortrag 5: Stress, Burn-out, und Depressionen – IT-Mitarbeiter an der Belastungsgrenze

  • Anzeichen von Überlastung, Stress und Burn-out erkennen
  • Mögliche Ursachen für Überlastung und Burn-out
  • Prävention durch eine gesundheitsfördernde Arbeitsorganisation
  • Neue Prioritäten der Beschäftigten - Gesundheit vor Geld und Status?
  • Umgang mit Betroffenen und Gestaltung von Hilfsangeboten

Referentin: B. Albrecht, Juristin, Beraterin und Mediatorin

Vortrag 6: Hybrides Arbeiten: Homeoffice und Büroarbeitsplatz – worauf der Betriebsrat achten muss

  • Mehr Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer – aber auch Flexibilität
  • Hochflexible und transparente Arbeitsabläufe – Voraussetzung oder Ergebnis?
  • Vertragliche und rechtliche Gestaltungsspielräume – was lässt das Arbeitsrecht zu? 
  • Mobile Arbeit und Homeoffice – wie weit geht das Direktionsrecht? 
  • Leistungs-/Verhaltensüberwachung in hybriden Strukturen – Regelungsbedarf prüfen  

Referenten: T. Schulz, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht

Vortrag 7: Nutzung von Dienst- und Werkverträgen – IT-Arbeit im Umbruch

  • Im Trend: weniger Angestellte – mehr Dienst- und Werkverträge?
  • Wann liegt ein Werkvertrag vor, wann verdeckte Leiharbeit?
  • Werkverträge und Outsourcing zur Stärkung oder Verdrängung der Stammbelegschaft?
  • Tendenzen zur Eindämmung von Dienst- und Werkverträgen
  • Arbeitsvertrag gemäß § 611 a BGB – alter Wein in neuen Schläuchen?

Referent: S. Pflug, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator

Vortrag 8: Anreiz durch leistungsorientiere Vergütung – Chancen und Risiken

  • Rechtliche Grenzen und Mitbestimmung bei variablen Entgeltanteilen
  • Steuerung durch Leistungs- und Zielvereinbarungen mit Vergütungsanreizen
  • Gefahren der leistungsorientierten Vergütung
  • Tücken bei Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt
  • Weg vom „mehr Geld“ – „unbare“ vergütungsergänzende Leistungen, z. B. Dienstwagen, freie Wahl des Arbeitsortes

Referent: T. Pilot, Rechtsanwalt und Mediator


Schulungsanspruch

Erforderlichkeit einer Betriebsratskonferenz nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Die Teilnahme an einer Betriebsrätekonferenz muss vom Arbeitgeber bezahlt werden, sofern sich die Veranstaltung nicht nur auf einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmer beschränkt, sondern auch dazu dient, einen bestimmten Wissensstand bei den Teilnehmern herbeizuführen und ein konkreter, aktueller betriebsbezogener Anlass vorliegt (LAG Hamburg, 04.12.2012 – 4 TaBV 14/11).

Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Seminargebühr

1.249,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr

Teilnehmer:  ca. 35

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

"Gute Mischung, tolle Themen, werde sicher das eine oder andere Thema vertiefen"
Teilnehmer dieses Seminars in Darmstadt

"Besonders gefallen haben mir die interessanten Vorträge und angeregten Diskussionen."
Teilnehmer dieses Seminars in Darmstadt

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