Für eine produktive Mitarbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist es wichtig, dass Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Wer sich in der JAV engagiert, übernimmt Verantwortung für die Interessen jugendlicher Arbeitnehmer und Auszubildender im Betrieb. Um diese Rolle effektiv und rechtssicher ausüben, sollten JAV-Mitglieder ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten gut kennen.
Gerade für neue JAV-Mitglieder ist es wichtig, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut zu machen. Die praxisnahen JAV-Seminare von Poko unterstützen dich dabei, das nötige Wissen aufzubauen und sicher im Betriebsalltag anzuwenden – als JAV-Webinar, Inhouse-Schulung oder Präsenzveranstaltung an einem unserer landesweiten Seminarstandorte.
Seminare für die JAV
▼ JAV Rechte und Pflichten: Das Wichtigste in Kürze
▼ Welche Pflichten haben JAV-Mitglieder?
▼ Vorbereitende Schulungen für die JAV-Amtszeit: Die JAV-Seminare des Poko-Instituts
▼ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Rechten und Pflichten der JAV
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die JAV-Arbeit. Es legt organisatorische Richtlinien fest, macht Angaben zu den Rechten von JAV-Mitgliedern und formuliert die Pflichten der JAV. Als Vertretung der jugendlichen Mitarbeiter*innen und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nimmt die JAV besondere Aufgaben nach dem BetrVG wahr. Dabei arbeitet sie eng mit dem Betriebsrat zusammen. An erster Stelle steht hierbei die Erfüllung der JAV-Aufgaben. Dazu zählen:
JAV-Mitglieder unterliegen nach § 79 BetrVG einer Geheimhaltungspflicht. Sie dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer JAV-Tätigkeit bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht offenbaren und nicht verwerten.
Viele Rechte der JAV sind im BetrVG verankert. Es stellt unter anderem sicher, dass JAV-Mitglieder aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht benachteiligt oder unfair bevorzugt werden. Die Arbeit in der JAV ist an Pflichten und Schutzrechte geknüpft, die dafür sorgen sollen, dass die Vertretung jederzeit rechtssicher, zielorientiert und ordnungsgemäß arbeiten kann.
JAV-Rechte im Betrieb tragen außerdem dazu bei, dass Mitglieder der Vertretung ihre Aufgaben wirksam umzusetzen können. Dazu gehören:
Für JAV-Mitglieder gilt ein gesonderter Kündigungsschutz. Dieser besondere Kündigungsschutz ist in § 15 KSchG geregelt. Er schützt JAV-Mitglieder während ihrer Amtszeit und grundsätzlich für ein Jahr nach deren Ende vor ordentlichen Kündigungen. Durch diese Sicherheit sind JAV-Mitglieder dazu in der Lage, ihrer Arbeit ordnungsgemäß und sorgenfrei nachzugehen.
Die gesetzlichen Vorgaben besagen:
So wie die Betriebsratsarbeit finden auch die Tätigkeiten der JAV während der Arbeitszeit statt (§ 65 BetrVG). Deshalb haben JAV-Mitglieder Anspruch auf Arbeitsbefreiung und Freistellung, wenn dies für ihre Aufgaben erforderlich ist. Das gilt sowohl für Sitzungen als auch für andere ordnungsgemäße Tätigkeiten im Rahmen ihrer JAV-Arbeit.
Falls JAV-Mitglieder aus betrieblichen Gründen dazu gezwungen sind, ihren Pflichten außerhalb der Arbeitszeit nachzukommen, haben sie einen Anspruch auf Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dadurch wird sichergestellt, dass JAV-Mitglieder aufgrund ihres Ehrenamts nicht finanziell benachteiligt werden.
Das sogenannte Lohnausfallprinzip stellt sicher, dass JAV-Mitglieder durch ihre Tätigkeit keine finanziellen Nachteile haben. Sie erhalten weiterhin ihr reguläres Entgelt, wenn sie während der Arbeitszeit JAV-Aufgaben wahrnehmen. Sie führen ihr JAV-Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus und werden aufgrund ihrer Tätigkeit weder bevorzugt noch benachteiligt.
Ein wichtiger Bestandteil der JAV-Rechte ist der Übernahmeanspruch. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben JAV-Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine Weiterbeschäftigung im Betrieb (§ 78a BetrVG) Hierfür müssen sie während der letzten drei Ausbildungsmonate schriftlich nach einer Weiterbeschäftigung verlangen. Wer eine solche Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber verlangt, schließt ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis ab.
Ein Ehrenamt in der JAV lohnt sich: Als JAV-Mitglied stehst du nicht nur für deine jungen Kolleginnen und Kollegen ein, sondern profitierst auch von einer garantierten Übernahme nach Abschluss deiner Berufsausbildung, wenn du das möchtest.
Ein zentraler Punkt der Rechte der JAV ist der Schulungsanspruch der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Dieser ist wichtig, da für die ordnungsgemäße und produktive Erfüllung der JAV-Pflichten eine Menge an Informationen nötig sind. Um dieses benötigte Wissen zu erlangen, haben JAV-Mitglieder einen Anspruch auf erforderliche Schulungen im Kontext ihrer JAV-Arbeit.
Ob ein solcher Anspruch besteht, muss im Einzelfall entschieden werden. Hierfür muss es sich zum einen um Seminarinhalte handeln, die ein JAV-Mitglied zur Erfüllung anstehender Aufgaben benötigt. Zum anderen dürfen die Teilnehmenden nicht bereits über entsprechende Kenntnisse verfügen. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Schulung.
Um die JAV Rechte und Pflichten sicher anwenden zu können, ist fundiertes Wissen entscheidend. Die JAV-Seminare von Poko bieten eine ideale Vorbereitung auf die Amtszeit und bringen dir praxisnah alle wichtigen Inhalte näher – von rechtlichen Grundlagen bis hin zur erfolgreichen Interessenvertretung.
Unsere erfahrenen Referent*innen vermitteln dir relevante Informationen praxisorientiert und anhand von aktuellen Fallbeispielen – an einem unserer Seminarstandorte, in JAV-Webinaren oder als Inhouse-Service.
Die JAV verfügt insbesondere über Unterrichtungsrechte gegenüber dem Betriebsrat, Teilnahmerechte an Betriebsratssitzungen, unter bestimmten Voraussetzungen Stimmrechte sowie Initiativrechte beim Betriebsrat. Diese Rechte ermöglichen es ihr, die Interessen jugendlicher Arbeitnehmer und Auszubildender wirksam einzubringen.
Ja, JAV-Mitglieder genießen nach § 15 KSchG während ihrer Amtszeit und grundsätzlich ein Jahr darüber hinaus besonderen Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unter den Voraussetzungen des § 103 BetrVG möglich.
JAV-Mitglieder müssen die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden vertreten und dafür gegebenenfalls mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Zudem unterliegen sie einer Verschwiegenheitspflicht.