Die JAV-Wahl findet alle zwei Jahre in den geraden Jahren (2026, 2028, 2030 usw.) statt – jeweils zwischen dem 1. Oktober und 30. November. Außerplanmäßige Wahlen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich, ähnlich wie bei der Wahl von Betriebsrat oder SBV. Bei Poko erhaltet ihr alle wichtigen Informationen, damit eure JAV-Wahl reibungslos verläuft.
▼ Voraussetzungen für eine Wahl
▼ JAV-Wahl und Betriebsrat: Was passiert bei Untätigkeit?
▼ Wahlausschreiben und Wahlzettel
Für die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in eurem Betrieb müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist die JAV-Wahl gesetzlich vorgeschrieben. Die Einleitung der JAV-Wahl ist Aufgabe des Betriebsrats (§ 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Der Betriebsrat muss dann, laut Gesetz, einen Wahlvorstand für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung bestellen.
Bleibt der Betriebsrat untätig, kann das einen groben Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG darstellen.
Mögliche Folgen:
Kündigungsschutz: Die ordentliche Kündigung der ersten drei in der Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer*innen ist ab Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. Wird keine JAV gewählt, besteht der Schutz ab Antragstellung für drei Monate.
Aktiv wahlberechtigt sind gemäß § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 1 BetrVG:
Wählbar sind gemäß § 61 Abs. 2 BetrVG:
Das passive Wahlrecht steht also neben allen Arbeitnehmer*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch allen Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter zu. Mitglieder des Betriebsrats können nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden. Ersatzmitglieder dürfen kandidieren, solange sie nicht in den Betriebsrat nachgerückt sind.
Die Zahl der zu wählenden JAV-Mitglieder richtet sich nach § 62 BetrVG und ist nach der Zahl der Wahlberechtigten gestaffelt. Die JAV besteht immer aus einer ungeraden Mitgliederzahl.
Ab mindestens drei JAV-Mitgliedern (also ab 21 Wahlberechtigten im Betrieb) gilt zusätzlich: Laut § 62 Abs. 3 BetrVG muss das Geschlecht, welches bei euch im Betrieb in der Minderheit ist, mindestens seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV vertreten sein. Detaillierte Infos zur Wahlberechtigung findest du in unserem Ratgeber zur Anzahl der JAV-Mitglieder.
Tipp: In unserem Seminar „Fit für die JAV-Wahl 2026" erfahrt ihr, wie ihr die korrekte Mitgliederzahl ermittelt und alle Vorgaben rechtssicher umsetzt.
Erfahre alles Wichtige über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in Unternehmen! Die JAV ist eine entscheidende Einrichtung, die die Interessen und Rechte junger Arbeitnehmer und Auszubildender vertritt. Doch wie wird eine JAV eingerichtet? Wann finden Wahlen statt? Und wie arbeitet sie mit dem Betriebsrat zusammen? In diesem Video gehen wir auf diese Fragen ein und beleuchten die Rolle der JAV im Betrieb. Wir erklären, wer wählen kann, welche Aufgaben die JAV hat und welche Rechte ihre Mitglieder genießen. Außerdem erfährst du, wie die JAV mit dem Betriebsrat kooperiert und welche Bedeutung eine offene Kommunikation zwischen den beiden Gremien hat.
In diesem Video erfährst du alles über die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die alle zwei Jahre stattfinden. Wir zeigen dir die Unterschiede zwischen dem normalen und dem vereinfachten Wahlverfahren und wie sich diese auf deine Wahlmöglichkeiten auswirken, je nachdem, wie viele wahlberechtigte Arbeitnehmer es in deinem Betrieb gibt. Du lernst, wer wahlberechtigt ist und wer kandidieren kann, und erhältst Einblicke in die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Das Video deckt auch die Aufgaben des Wahlvorstands ab, einschließlich des Erstellens und Veröffentlichens der Wählerliste und des Wahlausschreibens. Zudem erklären wir dir, wie Wahlvorschläge eingereicht werden, welche Formen der Stimmabgabe es gibt und wie die Stimmen ausgezählt werden. Abschließend sprechen wir darüber, was nach dem Wahltag passiert, wie die Ergebnisse bekannt gegeben werden und wie die erste Sitzung der neuen JAV organisiert wird.
Der JAV-Wahlvorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) Wahlen. Hier sind die wichtigsten Schritte und Aufgaben des Wahlvorstands
Wie auch beim Betriebsrat wird die JAV-Wahl durch einen Wahlvorstand geleitet. Der Wahlvorstand wird durch den Betriebsrat bestellt. Falls es schon eine JAV gibt, muss der Betriebsrat im normalen Wahlverfahren spätestens acht Wochen vor Ende der Amtszeit dieser JAV einen Wahlvorstand für die (Neu-)Wahl bestellen.
Der JAV-Wahlvorstand:
Für die neu gewählten JAV-Mitgleider gibt es bei Poko auch Einführungsseminare. In der Schulung wird dir das notwendige Wissen nähergebracht, so dass du gut auf deine Aufgabe in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vorbereitet wirst.
Der Aufruf zur JAV-Wahl erfolgt durch das Wahlausschreiben, das der Wahlvorstand erlässt und im Betrieb bekannt macht – per Aushang oder Intranet. Es informiert die Wahlberechtigten über Termin, Verfahren und Modalitäten der JAV-Wahl.
Für den Wahlzettel gilt:
Alle Vorlagen findet ihr in unserer Sammlung der Formulare zur JAV-Wahl.
Wenn eine JAV-Wahl in eurem Betrieb ansteht, muss zunächst der Wahlvorstand prüfen, welches Wahlverfahren bei euch durchgeführt werden muss. Welches Wahlverfahren gilt, hängt von der Zahl der Wahlberechtigten ab:
Das vereinfachte Wahlverfahren ist weniger formal und hat kürzere Fristen und ist damit ideal für kleinere Betriebe geeignet.
Nach § 64 BetrVG endet die Amtszeit der alten Jugend- und Auszubildenden-vertretung (JAV) zwei Jahre nach ihrem Beginn.
Wenn Ihr außerhalb des Zeitraums 01.10. bis 30.11. (vgl. § 64 II 5, 13 Abs. 2 BetrVG) gewählt habt, bestimmt sich das Ende der Amtszeit Eurer JAV nach §§ 64, 13 Abs. 2 u. 3 BetrVG.
Der Wahlvorstand muss darauf achten, dass bei der Neuwahl möglichst keine JAV-lose Zeit eintritt.
In unserem Muster-Zeitplan zeigen wir Euch auf, wie Ihr die einzelnen Schritte terminlich planen könnt.
Die JAV-Wahl findet alle zwei Jahre statt, jeweils in den geraden Kalenderjahren (2026, 2028, 2030 usw.). Die Amtszeit einer JAV beträgt damit zwei Jahre.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmenden im Betrieb unter 18 Jahren sowie alle Auszubildenden – unabhängig vom Alter (§ 61 Abs. 1 BetrVG).
Wählbar sind Beschäftigte unter 25 Jahren sowie alle Auszubildenden, jedoch keine Mitglieder des Betriebsrats.
Bestellt der Betriebsrat keinen Wahlvorstand, kann er gegen seine Pflichten aus § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG verstoßen. Dann kann der Wahlvorstand vom Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellt werden. Alternativ können mindestens drei Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Bestellung beim Arbeitsgericht beantragen. Im Extremfall droht dem Betriebsrat die Auflösung nach § 23 Abs. 1 BetrVG.
Die Größe der JAV richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb (§ 62 BetrVG). Die JAV besteht stets aus einer ungeraden Mitgliederzahl. In Betrieben mit mindestens 21 Wahlberechtigten muss zusätzlich die Geschlechterquote des § 62 Abs. 3 BetrVG eingehalten werden.