Geplante Deregulierung von Arbeitszeiten: Bald keine tägliche Zeitobergrenze mehr?

Von: Vivien Marie Brauer, M.Iur.

▶ Was gilt aktuell bei der täglichen Arbeitszeit?

▶ Was plant die Bundesregierung konkret?

▶ Was würde sich für Beschäftigte ändern?

▶ Handlungsbedarf für Betriebsräte?

▶ Tipps für Betriebsräte

▶ Fazit

 

Was gilt aktuell bei der täglichen Arbeitszeit?

Noch gilt in Deutschland die tägliche Höchstarbeitszeit: Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums im Durchschnitt wieder acht Stunden werktäglich eingehalten werden.

Daneben schreibt das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit vor.

Diese Regeln könnten sich jedoch ändern. Die Bundesregierung plant, anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ermöglichen.

Was plant die Bundesregierung konkret?

CDU, CSU und SPD haben vereinbart, mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit zu schaffen. Die Bundesregierung hält auch 2026 ausdrücklich an diesem Vorhaben fest. Ziel ist nicht, die regelmäßige Arbeitszeit automatisch zu erhöhen, sondern ihre Verteilung innerhalb der Woche flexibler zu gestalten.

Wie die endgültige gesetzliche Regelung aussehen wird, steht allerdings noch nicht fest. Im Juni 2026 erklärte die Bundesregierung, dass innerhalb der Regierung an der Reform gearbeitet werde und interne Arbeitsstände nicht kommentiert würden.

Eine völlige Abschaffung aller Arbeitszeitgrenzen wäre ohnehin nicht möglich. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie verlangt grundsätzlich eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einschließlich Überstunden sowie eine tägliche Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden.

Was würde sich für Beschäftigte ändern?

Eine Wochenhöchstarbeitszeit könnte es ermöglichen, die Arbeitszeit stärker auf einzelne Tage zu konzentrieren. Beschäftigte könnten beispielsweise an einigen Tagen länger und dafür an anderen Tagen deutlich kürzer arbeiten.

Das kann Vorteile bieten, etwa bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder bei betrieblichen Auftragsspitzen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sehr lange Arbeitstage häufiger werden und die Belastung steigt.

Entscheidend wird deshalb sein, welche Schutzmechanismen der Gesetzgeber vorsieht und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber von der bisherigen täglichen Begrenzung abweichen dürfen.

Handlungsbedarf für Betriebsräte?

Für Betriebsräte ist eine solche Reform besonders relevant. Denn auch wenn das Arbeitszeitgesetz künftig mehr Spielraum eröffnen sollte, bedeutet das nicht automatisch, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten einseitig neu verteilen können.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bestimmt der Betriebsrat insbesondere bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, den Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mit. Auch die vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit unterliegt nach Nr. 3 der Mitbestimmung.

Eine Reform könnte daher den Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien erheblich vergrößern. Arbeitszeitmodelle und bestehende Betriebsvereinbarungen sollten rechtzeitig überprüft werden.

Tipps für Betriebsräte

1. Reform aufmerksam verfolgen

Solange das Arbeitszeitgesetz nicht geändert ist, gelten die bisherigen täglichen Höchstgrenzen weiter. Politische Ankündigungen ersetzen noch kein Gesetz.

2. Bestehende Arbeitszeitregelungen prüfen

Welche Betriebsvereinbarungen bestehen zu Gleitzeit, Schichtarbeit, Überstunden oder Arbeitszeitkonten? Prüfen Sie frühzeitig, wo nach einer Gesetzesänderung Anpassungsbedarf entstehen könnte.

3. Gesundheitsschutz berücksichtigen

Mehr Flexibilität darf nicht dazu führen, dass extrem lange Arbeitstage zum Normalfall werden. Arbeitsbelastung, Ruhezeiten und ausreichende Erholungsphasen sollten bei neuen Modellen besonders berücksichtigt werden.

4. Mitbestimmung nutzen

Bei der konkreten Lage und Verteilung der Arbeitszeit bleibt der Betriebsrat ein zentraler Akteur. Neue gesetzliche Spielräume sollten deshalb möglichst durch klare betriebliche Regeln ausgestaltet werden.

 

Fazit

Die geplante Wochenhöchstarbeitszeit könnte die Arbeitszeitgestaltung in Deutschland deutlich verändern. Die tägliche gesetzliche Obergrenze soll flexibleren Wochenmodellen weichen, ohne dass damit automatisch länger gearbeitet werden soll.

Für Betriebsräte kommt es darauf an, die Reform frühzeitig zu begleiten. Denn größere Flexibilität kann Beschäftigten Vorteile bringen, braucht aber klare Grenzen, damit aus flexibler Arbeitszeit nicht schlicht ein sehr langer Arbeitstag wird.