Arbeitnehmer

Wer ist eigentlich Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer?

Der Begriff der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers ist nicht einheitlich definiert. Je nach Rechtskreis - Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Betriebsverfassungsgesetz - gibt es unterschiedliche gesetzliche Definitionen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Zukunft ist allerdings in Planung. Ein ergänzender Paragraf soll ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. Dieser § 611a BGB übernimmt die Regelungen der bisherigen Rechtsprechung und definiert sie somit gesetzlich. Dies dient hauptsächlich der Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs.

Bisher gelten Beschäftigte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sobald sie aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrages weisungsgebunden für einen Dritten (Arbeitgeber) tätig werden. Fehlt es an dieser Weisungsgebundenheit, liegt im Regelfall eine selbstständige Tätigkeit vor.