Betriebsarzt

Der Betriebsarzt, auch als Arbeitsmediziner oder Facharzt für Arbeitsmedizin bezeichnet, unterstützt und berät Unternehmen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane (Betriebs- bzw. Personalrat).

Die Stelle des Betriebsarztes ist gesetzlich vorgeschrieben und im Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter oder einer Behörde zu besetzen. Häufig haben nur große Unternehmen einen eigenen Betriebsarzt.

Der Betriebsarzt hat im Unternehmen eine beratende Funktion in den Bereichen der Arbeitssicherheit, der Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeits(platz)gestaltung. Die Tätigkeit des Betriebsarztes umfasst daher auch die Untersuchung und Beobachtung der arbeitsmedizinischen Zustände in einem Unternehmen. Der Betriebsarzt trägt dazu bei, Maßnahmen zu entwickeln, die Berufstätige dabei unterstützen, unter den individuellen Berufsbedingungen gesund zu bleiben. So soll Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorgebeugt werden. Es handelt sich somit um ein klassisches präventives Gebiet und zielt auf die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen in einem Unternehmen ab. Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Vorgaben.

Die gesetzliche Grundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit bildet das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit kurz ASiG genannt.