Herrschende Meinung (h.M.)

Die herrschende Meinung beschreibt eine vorwiegend eingenommene Position (i.d.R. von Juristen) bzgl. einer konkreten Streits- bzw. Rechtsfrage, wie z.B. der Auslegung und Anwendung eines Gesetzes.

In diesem Zusammenhang oftmals auftretende Zusätze sind „m.M.“ = Mindermeinung; „Rspr./BAG“= Ansicht der Rechtsprechung bzw. vergangene Entscheidungen zum Thema oder „Lit.“= Ansicht der juristischen Literatur.