Volontär

Ein Volontär ist ein Auszubildender ohne Auszubildendenvertrag, der zum Zweck der Ausbildung unentgeltlich in einem Unternehmen arbeitet. Innerhalb einer begrenzten Zeit lernt er allgemeine Betriebsabläufe unterschiedlicher Abteilungen kennen.

Nachdem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft getreten ist, ist die rechtliche Position des Volontärs umstritten. Wenn demnach der Volontär eine Arbeitspflicht hat, wovon überwiegend ausgegangen wird, sind  §§ 26, 17 BBiG anzuwenden. In dem Fall ist er Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Entfällt die Arbeitspflicht, dann hat er nach dem BBiG auch nicht mehr den Status des Arbeitnehmers.

Zur Auslegung des Gesetzes existieren in der Praxis sehr unterschiedliche Auffassungen.

Im Vergleich zu einem Praktikanten dient die Ausbildung des Volontärs eher einer allgemeinen Orientierung im Unternehmen, wohingegen das Praktikum die Vorstufe einer weiteren Ausbildung sein kann.