Gesamt- und Konzern-JAV

Bildung, Zuständigkeit, Zusammenarbeit mit JAV und BR


Gesamt- und Konzern-JAV

§ 37,6
JAV

Die Bedeutung von Entscheidungen auf Konzern- und Unternehmensebene nimmt – angesichts immer komplexerer Unternehmensverflechtungen – ständig zu. Der Gesetzgeber hat daher auch bestimmt, dass auf Unternehmensebene bei Bestehen mehrerer JAV eine Gesamt-JAV zu errichten ist. Außerdem hat er auch die Möglichkeit geschaffen, auf Konzernebene unter bestimmten Voraussetzungen eine Konzern-JAV zu errichten.

In unserem Seminar erfahrt ihr, wann und wie diese Gremien zu bilden sind, welche Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten Gesamt- und Konzern-JAV haben und wie die Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen und den (Konzern- und Gesamt-)Betriebsräten (KBR und GBR) gestaltet werden kann. Ihr profitiert im Seminar außerdem davon, mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen.

Gesamt- und Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV und KJAV)

  • Voraussetzungen für die Bildung von GJAV und KJAV
  • Mitgliedschaft und Zusammensetzung – Vertretung örtlicher Jugend- und Auszubildendenvertretungen
  • Sitzung, Beschlussfassung, Stimmgewichtung
  • Die Rolle der JAV auf den jeweiligen BR-Ebenen

 Grundlagen der Zuständigkeitsregelungen

  • Gleichberechtigtes Nebeneinander von JAV, GJAV und KJAV
  • Prinzip des »Entweder – Oder«
  • Delegationsmöglichkeiten »von unten nach oben«
  • Zusammen- und Mitarbeit mit und in BR, GBR und KBR
  • Welches Recht hat welche JAV bei welchem Tatbestand – Teilnahme versus Stimmrecht

 Zuständigkeiten von JAV, GJAV und KJAV

  • Zuständigkeit kraft Gesetzes
  • Zuständigkeit durch Beauftragung – sinnvoll oder Flucht vor Verantwortung?
  • Zuständigkeiten von GJAV und KJAV für JAV-lose Betriebe
  • Beispiele für die Zuständigkeitsabgrenzung – insbesondere bei unternehmens- oder konzernweiten Ausbildungsstandards

 Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit

  • Folgen falscher Zuständigkeitsentscheidungen
  • Folgen bei Kompetenzüberschreitung von GJAV und KJAV zu Lasten der JAV
  • Feststellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Taktische Erwägungen bei Zuständigkeitsstreit zwischen den Gremien

 Praktische Handlungshilfen

  • Wer informiert wen?
  • Effektive Berücksichtigung der Interessen verschiedener Betriebe
  • Entscheidungsfindung in GJAV und KJAV
  • GJAV und KJAV als Gremien des Informationsaustausches
  • Anliegen in den GBR und KBR einbringen

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1,0 - 1,5 Tage

Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

JAV

Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

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