Betriebsübergang und Outsourcing
Probleme der praktischen Umsetzung
Betriebsübergang und Outsourcing sind Themen von unveränderter praktischer und rechtlicher Brisanz. Gerade im Zeitalter der Globalisierung spielt die Ausgliederung von Unternehmensteilen und die Konzentration auf das Kerngeschäft eine wesentliche Rolle in der unternehmerischen, strategischen Planung. In diesem Zusammenhang stellen sich aber auch eine ganze Reihe rechtlicher Fragen: Wann liegt überhaupt ein (Teil-)Betriebsübergang vor und welche Folgen knüpfen sich daran? Sind die Arbeitnehmer zu unterrichten, und wenn ja, wie hat die Unterrichtung auszusehen? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Was geschieht mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen?
In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und die aktuellen Tendenzen der Rechtsprechung kennen, damit Sie als Praktiker Ihren betrieblichen Handlungsspielraum effektiv nutzen können.
Der Begriff des Betriebsübergangs in der Rechtsprechung des BAG und des EuGH
Die rechtzeitige und vollständige Unterrichtung der Arbeitnehmer
Zeitpunkt des (Teil-)Betriebsübergangs
(Teil-)Betriebsänderung und (Teil-)Betriebsübergang
Outsourcing (Verlagerung betrieblicher Aufgaben als Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB)
Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsinhaberwechsel – Individualrechtliche Auswirkungen des Betriebsübergangs
Widerspruch der Arbeitnehmer
Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
Wiedereinstellungsanspruch der Arbeitnehmer bei späterem Betriebsübergang nach ursprünglicher (Teil-)Betriebsstilllegung
Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag und Betriebsübergang
Zielgruppen
Geschäftsführer, Führungskräfte aus den Bereichen Personal, Recht und Organisation, Juristen.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar richtet sich an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.