Dieses Symposium bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Merkmale und Auswirkungen von Abhängigkeitserkrankungen. In vier Vorträgen werden die Teilnehmenden über die Charakteristika und Folgen unterschiedlicher Suchterkrankungen informiert. Zudem wird erläutert, wie Sie als Arbeitnehmervertreter Betroffene bei der Bewältigung ihrer Suchtprobleme unterstützen können und welche vorbeugenden Schritte im Betrieb ergriffen werden können, um Suchterkrankungen vorzubeugen. Sie haben die Möglichkeit, in Workshops zwei für Sie besonders relevante Themen auszuwählen und intensiv zu behandeln. Sie erwerben wertvolle Kenntnisse und Strategien, um Betroffene effektiv zu unterstützen und präventive Maßnahmen im Betrieb zu implementieren.
Das Thema Sucht ist vielschichtiger denn je. Neben Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit stellen auch anderen Formen der Abhängigkeit und des Missbrauchs die betriebliche Suchtprävention vor große Herausforderungen – ob Drogenabhängigkeit, Online-, Glücksspiel oder sogar Sportsucht. Diese Suchterkranken haben nicht nur dramatische Konsequenzen im Privatleben der Betroffenen, sondern wirken sich meist auch negativ auf das Berufsleben aus.
Vortrag 1: Suchterkrankungen – Fakten, Mythen, Konsequenzen
Vortrag 2: Hilfestellung für Betroffene im Betrieb am Beispiel Alkohol
Workshop 1: Betriebsvereinbarung »Suchtprävention im Betrieb«
Workshop 2: Das Beratungsgespräch – Hilfe geben, Klartext reden!
Workshop 3: Betriebliches Eingliederungsmanagement und Sucht
Workshop 4: Digitalsucht – Social Media, Online-Shopping, Computerspiele
Vortrag 3: Suchtprävention im Betrieb
Vortrag 4: Cannabis am Arbeitsplatz
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 34
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.