Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VvaG)

Private Versicherungsgesellschaft mit ausgestatteter Rechtspersönlichkeit (juristische Person), die der Befriedigung von Versicherungsbedürfnissen unter den Mitgliedern dient, die zugleich Versicherungsnehmer und Versicherer sind. Basiert auf dem Genossenschaftsgedanken.