NEU! Webinar: Personalvertretungsrecht des Landes Baden-Württemberg
In diesem Webinar werden Sie komprimiert und auf den Punkt mit den wesentlichen Rechten und Pflichten des Personalrats und seiner Mitglieder vertraut gemacht. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Geschäftsführung des Personalrats und lernen Ihre Beteiligungsrechte kennen. Dabei gehen wir auf die länderspezifischen Besonderheiten des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) Baden-Württemberg ein. Mit den erworbenen Kenntnissen können Sie Ihre Belegschaft von Anfang an kompetent und engagiert vertreten und die anstehenden Aufgaben bewältigen.
Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
- Die Personalratstätigkeit als unentgeltliches Ehrenamt
- Freistellung und Schulung von Personalratsmitgliedern
- Abordnungs-, Versetzungs- und Kündigungsschutz
- Ersatzmitglieder: Wann sind sie heranzuziehen?
Geschäftsführung des Personalrats
- Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
- Personalratssitzung und Beschlussfassung – bei Vorliegen besonderer Umstände auch digital
- Kosten und Sachaufwand – trägt die Dienststelle, wenn notwendig
- Durchführung einer Personalversammlung – zurzeit nur in präsenter Form
Beteiligungsrechte des Personalrats
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Uneingeschränkte Mitbestimmung z. B. bei Arbeitszeit und betrieblicher Ordnung
- Uneingeschränkte Mitbestimmung z. B. bei Lohngestaltung und Gesundheitsschutz
- Eingeschränkte Mitbestimmung u. a. bei bestimmten Personalangelegenheiten
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
- Verfahren bei den Beteiligungsrechten – Unterschiede praxisnah erläutert
- Initiativrecht des Personalrats: Wann gibt es das?
- Stufen-Einigungsstellenverfahren
- Dienstvereinbarungen und deren Wirkung
Für diese Schulung haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme und Freistellung (§§ 41, 44 LPVG BW)
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.