NEU! Webinar: Wahl des Personalrats in Brandenburg
Dieses Webinar vermittelt den Mitgliedern des Wahlvorstands alle notwendigen Kenntnisse, um eine ordnungsgemäße und rechtsichere Wahl des Personalrats durchzuführen – abgestimmt auf die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Dienststellen. Im Fokus steht die präzise Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz sowie der Wahlordnung des Landes Brandenburg. Besonderes Augenmerk gilt dabei den einzuhaltenden Fristen und weiteren landesrechtlichen Besonderheiten.
In 2026 finden die Wahlen der Personalvertretungen in den Kommunen, Landesdienststellen und landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen im Land Brandenburg statt. Der neu zu konstituierende Wahlvorstand übernimmt dabei eine Vielzahl an Aufgaben – eine Herausforderung sowohl für erfahrene als auch neu bestellte Mitglieder.
Einführung
- Allgemeine rechtliche Grundlagen
Bestellung des Wahlvorstands
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
- Übersicht über das Wahlverhalten: Personen- oder Listenwahl
- Vorabstimmungen und organisatorische Abläufe
- Wahlberechtigung: Wer darf wählen?
- Wählbarkeit: Wer kann gewählt werden?
- Anforderungen an das Wählerverzeichnis
- Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder
- Beachtung des Gruppenprinzips
- Berücksichtigung der Geschlechter einschließlich des dritten Geschlechts
- Sitzverteilung auf die Gruppen
- Inhalte und Anforderungen des Wahlausschreibens
- Wahlvorschläge: Inhalt, formale Anforderungen, Bekanntgabe und Fristen
- Wahlverfahren bei mehreren Vorschlägen (Verhältniswahl)
- Wahlverfahren bei einem Wahlvorschlag (Mehrheitswahl)
- Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Konstituierende Sitzung der neuen Personalvertretung
Die Schulungskosten sind Kosten der Wahl, die von der jeweiligen Dienststelle getragen werden (§ 24 Abs. 3 Satz 1 LPersVG).
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.