Seminare und Workshops

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Der Weg zu Ihrem (ersten) Inhouse-Seminar:

Planung Ihres Inhouse-Seminars

Inhouse - Pfeil-rechts - Planung

Im ersten Schritt sollten Sie sich Zeit nehmen, Informationen zu sammeln:
Vorkenntnisse im Team, Vorschläge für Zeit, Ort und Teilnehmerliste Ihres Seminars, unterschiedliche Angebote. Gern beraten wir mit Ihnen gemeinsam, welche Inhalte und welche Veranstaltungsform für Ihr Betriebsratsteam passend sind.

Je mehr Sie vorab klären, desto weniger Aufwand haben Sie hinterher.

Gerade für das erste Seminar sollten Sie offen im Gremium diskutieren, welche Art des Seminars für Sie als Betriebsrat sinnvoll ist. Daher empfehlen wir Ihnen, sich Zeit für diese wichtige Entscheidung zu nehmen und folgende Fragen zu berücksichtigen: 

  • Welche Einführungsseminare sind in welcher Reihenfolge für Sie erforderlich?
  • Bringen Sie Vorkenntnisse mit?  
  • Wollen Sie zunächst ein externes oder ein Seminar speziell für Ihr Betriebsratsteam (»inhouse«) machen?  

Vorteile »externer« Seminare:

  • Sie lernen Kollegen aus anderen Betrieben kennen und haben Gelegenheit zum Gedanken-und Erfahrungsaustausch.
  • Die Mitglieder können an Seminaren zu verschiedenen Themen und unter­schiedlichen Terminen teilnehmen.

Vorteile »Inhouse«-Seminare:

  • Sie kommen als Team auf einen gemeinsamen Wissenstand.
  • Betriebsspezifische Fragen können in dem Seminar im Vordergrund stehen.
  • Das Team wächst zusammen und kann erste Umsetzungsschritte planen.
  • Es kann sich – je nach Teilnehmerzahl – um eine kostengünstige Alternative zu externen/offenen Seminaren handeln.

Tipp vom Profi:

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sieht vor, dass nur konkret geplante Seminare (Ort, Zeit, Teilnehmer, Veranstalter etc.) rechtsverbindlich sind.

Nehmen Sie sich daher in der Planung des Seminars Zeit alle erforderlichen Informationen zu sammeln und beschließen Sie erst, wenn Sie alle Informationen bereits vorliegen haben!

Das passende Musterformular

Diese Vorlage bietet Ihnen Hilfe bei der ordnungsgemäßen Erstellung einer Tagesordnung für Ihre Betriebsratssitzung

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Wichtiges zur Beschlussfassung

Inhouse - Pfeil-rechts - Beschluss

Mit der Beschlussfassung machen Sie »Nägel mit Köpfen«. Ein ordentlicher Betriebsratsbeschluss ist die Eintrittskarte zu Ihrem Seminar.

Hier ist es wichtig, sehr exakt zu arbeiten, damit dem Seminarbesuch nicht aus formalen Gründen rechtlich etwas entgegensteht. 

Für die Beschlussfassung zur Teilnahme an erforderlichen Seminaren gibt es Vorschriften, die Sie unbedingt beachten sollten.

Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Die Veranstaltung muss konkret mit Termin, Ort und Veranstalter beschlossen werden.
  • Die Betriebsratsmitglieder, die zu der konkreten Schulung entsendet werden sollen, müssen namentlich im Beschluss genannt werden. Nennen Sie auch namentlich die Ersatzteilnehmer für das Seminar.
  • Der Betriebsrat muss unterschiedliche Angebote einholen und sie prüfen. Er muss dabei die Verhältnismäßigkeit (Günstigkeit, ggf. entgegenstehende betriebliche Belange, Qualität) berücksichtigen. In seiner Entscheidung für ein Angebot ist er aber weitgehend frei.
  • Schließlich kann der Beschluss nur wirksam sein, wenn die Betriebsratsmitglieder fristgerecht eingeladen wurden, der Tagesordnungspunkt explizit benannt worden ist und der Betriebsrat dann den Beschluss gefasst hat.

Den Arbeitgeber informieren

Inhouse - Pfeil-rechts - Information

Wenn Sie den Beschluss gefasst haben, ist es wichtig, den Arbeitgeber zu informieren. Denn er muss sich auf die Abwesenheit vom Arbeitsplatz, die Kosten und die Seminarorganisation möglichst frühzeitig einstellen können.

Sie benötigen für Seminare, die vom Betriebsrat als erforderlich beschlossen worden sind, keine Zustimmung oder Genehmigung des Arbeitgebers, aber Sie müssen den Arbeitgeber als Betriebsrat über Ihren Beschluss informieren. So kann sich der Arbeitgeber sowohl auf die Kosten als auch die Abwesenheit vom Arbeitsplatz rechtzeitig einstellen.

Eine durchdachte Beschlussfassung, die frühzeitige Information an den Arbeit­geber und die Tatsache, dass es sich um ein Grundlagenseminar handelt, führen in der Praxis fast immer zu einer kooperativen Lösung und einer erfolgreichen Seminarteilnahme. Dennoch kann es in einigen Fällen zu Rückfragen des Arbeit­gebers kommen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber widerspricht?

Ein Widerspruch des Arbeitgebers für ein Grundlagenseminar kommt in der Praxis äußerst selten vor und dürfte – je nach Einzelfall – nur wenig Erfolgsaussichten haben.

Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Seminar widersprechen. Er kann

  • grobe Formfehler in der Beschlussfassung geltend machen,
  • die Erforderlichkeit der Schulung komplett oder für einzelne Betriebsratsmitglieder bestreiten oder
  • der zeitlichen Lage der Schulung besondere betriebliche Gründe entgegenhalten.
Das Poko Inhouse Team

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