BR, GBR, KBR - wer ist zuständig?


BR, GBR, KBR - wer ist zuständig?

§ 37,6

Je größer ein Unternehmen, desto komplexer sind die betrieblichen und überbetrieblichen Zusammenhänge. Wir erklären Ihnen die Aufgabenverteilung zwischen Betriebsrat (BR), Gesamtbetriebsrat (GBR) und Konzernbetriebsrat (KBR). Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen einzelne Themenbereiche an GBR und KBR delegiert werden können, welche Folgen Kompetenzverstöße haben und welche taktischen Fragen sich für die Gremien im Hinblick auf eine effektive Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten stellen.

Häufig ist nicht einfach zu erkennen, welches der Gremien für die Regelung der jeweiligen Angelegenheit zuständig ist. Eine präzise Zuordnung ist enorm wichtig, um sicherzustellen, dass die Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber rechtssicher und nachhaltig wahrgenommen werden kann – unter Umständen sogar für Betriebe ohne Betriebsrat.

Gesamt- und Konzernbetriebsrat

  • Voraussetzungen für die Bildung von GBR und KBR
  • Mitgliedschaft und Zusammensetzung – Vertretung örtlicher Betriebsräte
  • Sitzung, Beschlussfassung, Stimmgewichtung

Grundlagen der Zuständigkeitsregelungen

  • Gleichberechtigtes Nebeneinander von BR, GBR und KBR
  • Prinzip des »Entweder-oder«
  • Delegationsmöglichkeiten von »unten nach oben«

Zuständigkeiten von BR, GBR und KBR

  • Zuständigkeit kraft Gesetzes
  • Zuständigkeit durch Beauftragung – sinnvoll oder Flucht vor Verantwortung?
  • Zuständigkeiten von GBR und KBR für betriebsratslose Betriebe
  • Beispiele zur Zuständigkeitsabgrenzung – insbesondere bei Umstrukturierungen und Interessenausgleichs-/Sozialplanverhandlungen

Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit

  • Folgen falscher Zuständigkeitsentscheidungen
  • Folgen bei Kompetenzüberschreitung von GBR und KBR zulasten des Betriebsrats
  • Feststellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Taktische Erwägungen bei Zuständigkeitsstreit zwischen den Gremien

Praktische Handlungshilfen

  • Wer informiert wen?
  • Effektive Berücksichtigung der Interessen verschiedener Betriebe
  • Entscheidungsfindung in GBR und KBR

Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte (BAG 10.06.1975 – 1 ABR 140/73 = DB 1975, 2234).

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte (ArbG Würzburg 04.02.1999 – 8 BV 19/98W.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1,0 - 2,0 Tage

Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.


"Danke für die sehr verständliche Darstellungsweise und Ausführung der Vorgehensweise auf persönliche Fragen."
Teilnehmer dieses Seminars in München

"Praxisnahe Arbeit, Bearbeitung der aktuellen Themen - das hat mir besonders gefallen."
Teilnehmer dieses Seminars in München

"Der Referent hat sehr gut durch das Seminar geführt und es waren sehr kurzweilige Tage!"
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