Praxisworkshop Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
So kommt Ihre Botschaft an! - Auch als WEBINAR
„Tue Gutes und rede darüber - aber wie?“
Oft hängt die Anerkennung des Betriebsrats auch von seiner Öffentlichkeitsarbeit ab. Denn es reicht nicht, gute Arbeit zu leisten, sie muss auch transparent und plausibel dargestellt werden.
Dieses firmeninterne Seminar ist eine Hilfestellung für die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats in Theorie und Praxis. Betriebsratsarbeit ist wichtig und notwendig für die Belegschaft, also die Wähler. Alle haben ein Recht zu erfahren, was Betriebsräte erarbeiten und erkämpfen. Für eine wirkungsvolle Informationsarbeit gibt es verschiedene Möglichkeiten und Formen. Unerlässlich ist der Text und deshalb ein Schwerpunkt in diesem Seminar. Textarbeit ist die Ausgangslage für eine gelungene Kommunikation und damit für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. In unserem Fall handelt es sich um informierende Texte. Nicht um Literatur und nicht um Kunst. Text ist Handwerk – und damit erlernbar.
Gute Informationen und positives Image
- Öffentlichkeitsarbeit als Spiegel Ihrer BR-Arbeit: Präsenz und Kontakt zur Belegschaft
- Probleme der Belegschaft aufnehmen und thematisieren
- Festlegen von Zielen und Strategien
- Betriebsratserfolge transparent machen
- Fachkundiges Feedback zu Ihren aktuellen Veröffentlichungen
Medien für die interne Öffentlichkeitsarbeit
- Aushang, Flugblatt, Handzettel
- Plakat, Schwarzes Brett
- Betriebsratszeitung und regelmäßige Informationen
- Homepage, Intranet, Newsletter
- Fotos gekonnt platzieren
Das Einmaleins des Schreibens*
- Wie gelesen und wahrgenommen wird
- Verständlich schreiben
- Texte richtig gestalten
- Emotionen ansprechen
Redaktionelle Arbeit
- Schlagzeilen und Texte als Mittel zur Meinungsbildung
- Themen machen, Themen finden
- Von der Textidee bis zur Umsetzung
- Texte schreiben, überarbeiten, präsentieren
*Bitte bringen Sie Material wie Logos und BR-Zeitungen mit. Für die praktische Umsetzung ist ein Notebook erforderlich
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.