Von der Einstellung bis zur Kündigung

Erforderliches Basiswissen für Betriebsräte – Kompaktseminar - Auch als WEBINAR

Regelmäßig sehen sich der Betriebsrat und einzelne Mitglieder mit Fragen und Beschwerden konfrontiert, die im Zusammenhang mit der Begründung, Gestaltung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen. Die Möglichkeiten zur Unterstützung der Kollegen und zur Einflussnahme auf den Arbeitgeber sind aber je nach Situation unterschiedlich stark ausgeprägt.

Um seine Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen und die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten richtig einschätzen zu können, benötigt jedes Betriebsratsmitglied vertiefte Kenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, wie Sie Ihnen in diesem Seminar vermittelt werden. Sie erfahren, welche Mittel Ihnen von der Einstellung bis zur Kündigung zur Verfügung stehen und wo die Möglichkeiten und Grenzen Ihrer Einflussnahme als Betriebsrat liegen.


Die Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Personalauswahl und Einstellungsgespräch
  • Die richtige Eingruppierung
  • Inhalte des Arbeitsvertrags
  • Befristungsmöglichkeiten

Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Arbeitspflicht und Nebenpflichten des Arbeitnehmers
  • Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers
  • Entgeltzahlung bei Krankheit und Urlaub
  • Urlaubsgewährung und konkurrierende Urlaubswünsche
  • Pflicht zur Leistung von Überstunden?

Veränderungen im Arbeitsverhältnis

  • Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarungen
  • Veränderung der Arbeitsaufgabe aus betrieblichen Gründen
  • Voraussetzungen einer Änderungskündigung

Störungen im Arbeitsverhältnis

  • Verhaltensbeanstandung und Abmahnung
  • Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
  • Sozialauswahl
  • Aufhebungsverträge und Abfindungsregelungen
  • Ruhens- und Sperrzeitenregelung beim Arbeitslosengeld

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

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