Aufsichtsrat spezial - Wirtschaftswissen und Jahresabschluss

Intensivseminar für Arbeitnehmervertreter

Der Jahresabschluss ist eine der wichtigsten Quellen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat – er enthält alle wesentlichen Informationen über die aktuelle Lage des Unternehmens, aber auch Hinweise auf die Zukunft. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssen den Jahresabschluss auf »Herz und Nieren« prüfen und wichtige Kennzahlen herausfiltern und aufbereiten können. Nur so können sie die Kontrollfunktion im Sinne der Arbeitnehmer kompetent wahrnehmen. Dazu sind auch grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich.


Basics Betriebswirtschaft

  • Buchhaltung und Bilanz
  • Gewinn, Rentabilität und Liquidität
  • Kostenrechnung
  • Kennzahlen

Der Jahresabschluss als Grundlage des Geschäftsberichts

  • Gesetzliche Vorgaben
  • Bericht der Wirtschaftsprüfer, Bereitstellung und Inhalt
  • Jahresabschluss: Lage, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang
  • Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten des Aufsichtsrats

Controlling: Planung, Kontrolle und Steuerung des Unternehmens verstehen und bewerten

  • Operatives Controlling – Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen
  • Risikomanagement
  • Controllinginstrumente: Auftragsgrößenanalyse, Bestellmengen-Optimierung, Break-even-Analyse, Deckungsbeitragsrechnung, Engpassanalyse, Investitionsrechnungsverfahren, kurzfristige Erfolgsrechnung
  • Strategisches Controlling – Perspektiven des Unternehmens
  • Entwicklung neuer Erfolgspotenziale
  • Feststellung von Frühwarnindikatoren
  • Kontrollinstrumente: Benchmarking, Konkurrenz-Analyse, Qualitätsmanagement, Balanced Scorecard

Der Bericht des Aufsichtsrats

  • Eigene Beiträge platzieren

Sonderfall Aufsichtsräte in beherrschten Unternehmen

  • Unterstellung und Weisungsrecht des herrschenden Unternehmens
  • Entscheidungen auch gegen den Willen des beherrschten Unternehmens
  • Verlust gesellschaftsrechtlicher Autonomie

Unternehmensentwicklung und -sicherung

  • Produktions- und Umsatzplanung
  • Zu- oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
  • Umgründungen, Neugründungen, Verlegung von Standorten
  • Kostenüberwachung und Finanzplanung
  • Investitions- und Personalplanung

Schulungsanspruch

Diese Seminare richten sich an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

Schulungsanspruch

AufsR

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.


"Die Inhalte wurden mit Witz und Wissen vermittelt!"

Teilnehmer dieses Seminars in Hamburg

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