Aufsichtsrat spezial - Wirtschaftswissen und Jahresabschluss
Intensivseminar für Arbeitnehmervertreter
Der Jahresabschluss ist eine der wichtigsten Quellen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat – er enthält alle wesentlichen Informationen über die aktuelle Lage des Unternehmens, aber auch Hinweise auf die Zukunft. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssen den Jahresabschluss auf »Herz und Nieren« prüfen und wichtige Kennzahlen herausfiltern und aufbereiten können. Nur so können sie die Kontrollfunktion im Sinne der Arbeitnehmer kompetent wahrnehmen. Dazu sind auch grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich.
Basics Betriebswirtschaft
- Buchhaltung und Bilanz
- Gewinn, Rentabilität und Liquidität
- Kostenrechnung
- Kennzahlen
Der Jahresabschluss als Grundlage des Geschäftsberichts
- Gesetzliche Vorgaben
- Bericht der Wirtschaftsprüfer, Bereitstellung und Inhalt
- Jahresabschluss: Lage, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang
- Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten des Aufsichtsrats
Controlling: Planung, Kontrolle und Steuerung des Unternehmens verstehen und bewerten
- Operatives Controlling – Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen
- Risikomanagement
- Controllinginstrumente: Auftragsgrößenanalyse, Bestellmengen-Optimierung, Break-even-Analyse, Deckungsbeitragsrechnung, Engpassanalyse, Investitionsrechnungsverfahren, kurzfristige Erfolgsrechnung
- Strategisches Controlling – Perspektiven des Unternehmens
- Entwicklung neuer Erfolgspotenziale
- Feststellung von Frühwarnindikatoren
- Kontrollinstrumente: Benchmarking, Konkurrenz-Analyse, Qualitätsmanagement, Balanced Scorecard
Der Bericht des Aufsichtsrats
- Eigene Beiträge platzieren
Sonderfall Aufsichtsräte in beherrschten Unternehmen
- Unterstellung und Weisungsrecht des herrschenden Unternehmens
- Entscheidungen auch gegen den Willen des beherrschten Unternehmens
- Verlust gesellschaftsrechtlicher Autonomie
Unternehmensentwicklung und -sicherung
- Produktions- und Umsatzplanung
- Zu- oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
- Umgründungen, Neugründungen, Verlegung von Standorten
- Kostenüberwachung und Finanzplanung
- Investitions- und Personalplanung
Schulungsanspruch
Diese Seminare richten sich an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.
Schulungsanspruch
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.
"Die Inhalte wurden mit Witz und Wissen vermittelt!"
Teilnehmer dieses Seminars in Hamburg