Halbzeit in der Amtsperiode
Zwischenbilanz und strategische Ausrichtung für die Zukunft
Bewerten Sie gemeinsam mit einem praxiserfahrenen Moderator Ihre bisherige Arbeit und die Ihres Gremiums und entwickeln Ansatzpunkte für eine strategische Planung und Umsetzung zukünftiger Themen und Projekte bis zum Ende der Wahlperiode.
Schon Halbzeit?! In der Mitte der Amtsperiode ist es unabdingbar, die bisherige Arbeit zu reflektieren und über die weitere Ausrichtung der Betriebsratsarbeit nachzudenken. Was ist aus den guten Ideen und den motivierten Zielen des Gremiums geworden? Einige Vorhaben müssen Sie vielleicht noch konzentriert in Angriff nehmen oder gar neue Strategien und Ideen entwickeln. Ziehen Sie eine Zwischenbilanz und starten Sie gestärkt in die nächste Runde.
Boxenstopp – mit neuem Schwung in die zweite Halbzeit starten
- Persönliche Rückschau: Was macht mir Spaß? Was kostet Kraft?
- Wo stehen wir derzeit und wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Gremium?
- Stärken – was läuft gut und sollte weiterentwickelt werden?
- Schwachpunkte – wo können wir uns verbessern?
- Welche Projekte müssen wir in Angriff nehmen?
Ausbau der Team-Identifikation
- Förderung des Team-Potenzials
- Lösung von Problemen und Team-Konflikten
- Akzeptanz schaffen für notwendige Veränderungen
- Gemeinsam statt alleine: effektiv im Gremium zusammenarbeiten
- Optimierung von Informationsfluss und Teamkommunikation
Ziele für die (nahe) Zukunft: Das gehen wir jetzt an!
- Neue Impulse für Ihre Betriebsratsarbeit
- Welche Themen sind innerbetrieblich aktuell?
- Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten
- Gut überlegen: Bausteine für die Strategie- und Maßnahmenplanung
- Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der eigenen Positionen
- Schon jetzt: strategische Vorbereitungen für die BR-Wahl 2026
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
