Homeoffice und mobile Arbeit II
Modelle moderner Beschäftigungsformen - rechtssicher in der Praxis eingesetzt
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die Arbeit im Homeoffice, mobile und hybride Arbeit in Ihrem Betrieb praxisorientiert einsetzen können. Wir zeigen Ihnen nicht nur, welche individualrechtlichen Probleme nach den bisherigen Erfahrungen auftreten können, sondern bieten Ihnen auch realistische Lösungswege an. Sie erfahren überdies, was z. B. unter Cloud- und Crowdworking zu verstehen ist und welche Risiken hier lauern. Vor allen Dingen aber lernen Sie, welche vielfältigen Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat besitzt und wie er sie zielorientiert einsetzen kann.
Die Einrichtung mobiler Beschäftigung führt – sowohl im individualrechtlichen Bereich als auch auf dem Gebiet der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte – zu vielfältigen (neuen) Fragestellungen, etwa zur Gestaltung arbeitsrechtlicher Änderungsverträge oder einschlägiger Betriebsvereinbarungen. Die Antworten auf diese Fragen sollte jeder Betriebsrat kennen – zum Wohl und Schutz der betroffenen Arbeitnehmer.
Mobiles Arbeiten und Homeoffice – rechtskonform vertraglich vereinbart
- Mobiles Arbeiten – als Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter oder Berater?
- Rückkehr zum festen Arbeitsplatz – schon jetzt festschreiben
- Was ist bei Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Pflegezeit etc. mit meinem Homeoffice?
- Sonderformen der mobilen Arbeit und ihre vertragliche Ausgestaltung
Typische individualrechtliche Fragen bei der Umsetzung mobiler Arbeit
- Wer darf mich wann und wo kontrollieren?
- Datenschutz adé oder doch Schutz der Privatsphäre?
- Vertrags- und haftungsrechtliche Probleme beim Einsatz privater und dienstlicher Arbeitsmittel
- Was ist mit meinem BR-Amt? Im Homeoffice oder sogar ganz mobil?
- Bin ich zu Hause und unterwegs eigentlich gesetzlich unfallversichert?
Cloud- und Crowdworking – Risiken kennen und begrenzen
- Was versteht man unter diesen Begriffen?
- Rechtliche Stellung betroffener Mitarbeiter – sind sie noch Arbeitnehmer?
- Mitbestimmungsrechte des BR bei der Einrichtung von Cloud- und Crowdworking - früh erkennen und aktiv angehen
Mobiles Arbeiten und Homeoffice – nicht ohne Betriebsrat
- Differenzierte Rechte aus § 87 BetrVG – oft Wirksamkeitsvoraussetzung für alles Neue
- Der neue § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG: Ausgestaltung von mobiler Arbeit – jetzt insgesamt mitbestimmungspflichtig
- Versetzung und Eingruppierung – starke Zustimmungsverweigerungsrechte nach § 99 BetrVG
- Immer im Auge behalten: Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Tipps zur effektiven Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Betriebsvereinbarung zu modernen Arbeitsformen – dringend zu empfehlen!
- Initiativrecht: Aktives Mitgestalten der mobilen Beschäftigung – durch Betriebsvereinbarungen
- Handlungsoptionen zur Gestaltung/Durchführung betrieblicher Regelungen
- Beispiele und Erarbeitung empfehlenswerter Eckdaten für die Praxis
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Praxisbeispiele des Referenten, die wesentlich zum Verständnis der Theorie beitrugen haben mir besonders gefallen.
Sehr spannende, humorvolle, prägnante Art und Weise der Darstellung der Seminarinhalte. Das kurzweiligste Seminar, welches ich bisher besucht habe.
Besonders gefallen haben mir die lebhaften, praxisnahen Beispiele seitens Vortragendem.