Symposium Suchtprävention – Erkennen, intervenieren, begleiten
Handlungssicherheit für Interessenvertreter, Führungskräfte und Beschäftigte
Dieses Symposium vermittelt Ihnen die zentralen Grundlagen zu Suchterkrankungen, zeigt wirksame Interventionswege auf und stärkt Ihre Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen. Ergänzend beleuchten wir rechtliche Fragen, die Rolle der Führungskräfte, Datenschutz, Unternehmenskultur sowie moderne Präventionsstrategien. In vier Vorträgen und Workshops zur Auswahl vertiefen Sie die für Ihre Praxis wichtigsten Themen und erwerben konkrete Werkzeuge für eine professionelle und nachhaltige Suchtprävention.
Suchtprävention im Betrieb ist heute anspruchsvoller denn je. Neben Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit treten auch neue Konsummuster und digitale Verhaltenssüchte auf, die Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen vor komplexe Herausforderungen stellen.
1. Tag:
Vortrag 1: Suchterkrankungen im Überblick: Fakten, Mythen, Konsequenzen
- Abhängigkeitserkrankungen – was ist das überhaupt?
- Gebrauch, Missbrauch, Sucht – klare Abgrenzungen
- Sucht – (k)eine Krankheit wie alle anderen?
- Auswirkungen für Unternehmen
Vortrag 2: Hilfestellung für Betroffene im Betrieb am Beispiel Alkohol
- Vorgehen bei begründeter Vermutung
- Problemlösungsstrategien und Handlungshilfen
- Co-Abhängigkeit erkennen
- Interventionskette und konstruktiver Druck
- Umgang mit Rückfällen
Wählen Sie einen aus den folgenden zwei Workshops
Workshop 1: Betriebsvereinbarung »Suchtprävention im Betrieb«
- Suchtprobleme aus rechtlicher Sicht
- Grundlagen einer Betriebsvereinbarung Sucht
- Formale Vorschriften und wichtige Gestaltungselemente
- Struktur eines Stufenplans
- Hürden und Barrieren bei der Umsetzung
Workshop 2: Das Beratungsgespräch: Hilfe geben, Klartext reden
- Lösungsorientierte Gesprächsführung mit abhängigen oder gefährdeten Kollegen
- Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
- Leitfaden für das Beratungsgespräch
- Umgang mit Emotionen und Techniken der Deeskalation
- Eigene Grenzen erkennen
2. Tag:
Wählen Sie einen aus den folgenden zwei Workshops
Workshop 3: Betriebliches Eingliederungsmanagement und Sucht
- Gesetzlicher Handlungsrahmen
- Praktische Hinweise für die Einführung und Umsetzung im Betrieb
- Zusammenarbeit Unternehmensführung und Betriebsrat
- BEM versus Stufenplan der Intervention
Workshop 4: Verhaltenssüchte im Arbeitskontext
- Glücksspiel, Online-Gaming, Social Media und exzessive Internetnutzung
- Private Nutzung digitaler Geräte während der Arbeitszeit
- Zusammenhang mit Stress, Einsamkeit und psychischer Belastung
- Auffälligkeiten erkennen, ohne zu überwachen
- Präventionsangebote und Unterstützungswege
Vortrag 3: Moderne Suchtprävention im Betrieb
- Risikofaktoren im Job
- Frühwarnsysteme in der betrieblichen Suchtprävention
- Grundlagen der betrieblichen Suchtprävention: Aktionen und Programme
- Unternehmensrichtlinien, Guidelines und Self-Compliance
- Interne Akteure und Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen
Vortrag 4: Medikamente, Cannabis und neue Konsummuster
- Medikamentenabhängigkeit – ein oft unterschätztes Thema
- Cannabis nach der Teillegalisierung: betriebliche Regeln und Risiken
- Mischkonsum und Arbeitsfähigkeit
- Unsicherheit bei Führungskräften und Interessenvertretern
- Betriebliche Kommunikation ohne Panikmache
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.
