Teilhabeplan

Der Teilhabeplan ist eine Leistung zur Teilhabe nach dem Sozialrecht. Es bedeutet, dass bei mehreren Leistungen oder Rehabilitationsträgern die Leistungen schriftlich zusammengestellt und aufeinander abgestimmt werden.

Das Verfahren dazu sieht vor, "Leistungen wie aus einer Hand" zu gewähren und Nachteile des gegliederten Systems der Rehabilitation auszugleichen.