Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

 

730x300 - Viele eingerollte Geldscheine

Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner*innen bleiben von höheren Rentenzahlungen ausgeschlossen.

Rentner*innen, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November 2022 entschieden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).

 

BSG, Pressemitteilung vom 10.11.2022 zu den Entscheidungen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R vom 10.11.2022