Identifikationskarte

Der Ausweis wird seit 2013 als Identifikationskarte im „Bankkarten“-Format ausgegeben. Vorher ausgestellte Schwerbehindertenausweise behalten im Rahmen der Gültigkeitsdauer ihre Gültigkeit. Es besteht keine Pflicht zum Umtausch.

Bei blinden Menschen wird die Zeichenfolge „sch-b-a“ in taktiler Form (Blindenschrift) aufgedruckt.