Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind zwei wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz und haben weitreichende Konsequenzen. In diesem Seminar informieren wir Sie umfassend über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und wie Sie als Interessenvertreter Ihre Kollegen unterstützen können, Arbeitsunfälle richtig anzuzeigen und Berufskrankheiten als solche anerkennen zu lassen.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und haben rechtliche, finanzielle und soziale Implikationen. Auch hier müssen Sie sich umfänglich informieren!
* Sollte ein Gerichtsbesuch nicht möglich sein, wird Ihr Referent Ihnen alternativ die Abläufe bei Gericht anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf Ihre Fragen eingehen.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.399,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.299,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 18
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.