Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Der Betriebsrat als Unterstützer im Verfahren
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen umfassendes Wissen über die Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie lernen, wie moderne Technologien den Arbeits- und Gesundheitsschutz verändern und welche aktive Rolle Sie dabei spielen. Lernen Sie, wie Sie als Interessenvertreter Ihre Kollegen wirksam unterstützen – von der korrekten Anzeige über die Anerkennung bis zur rechtssicheren Kommunikation mit Behörden. Ein besonderes Highlight ist der Besuch* des Sozialgerichts.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind zentrale Herausforderungen im Arbeitsschutz – sie betreffen die Beschäftigten direkt und verlangen fundiertes Wissen und gezieltes Handeln. Als Betriebsrat sind Sie gefragt: Gestalten Sie Sicherheit im Betrieb aktiv mit.
Rechtslage und Pflichten
- Gesetzliche Grundlagen und relevante Vorschriften
- Meldepflichten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Unterstützungsmöglichkeiten durch die Interessenvertretungen
Arbeitsunfälle – Anzeige und Vorgehen
- Dokumentation und Meldung an zuständige Stellen
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Finanzielle Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit
Berufskrankheiten – Anerkennung und Verfahren
- Kriterien für die Anerkennung von Berufskrankheiten
- Digitalisierung und neue Techniken: Auslöser für (neue) Berufskrankheiten?
- Antragsverfahren und erforderliche Nachweise
- Rolle der Berufsgenossenschaften und anderer Institutionen
Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
- Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Sicherheitsbeauftragten
- Unterstützung bei rechtlichen und administrativen Prozessen
- Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Behörden
- Präventive Maßnahmen zur Unfall- und Krankheitsvermeidung
Aktuelle Entwicklungen – Praxis hautnah erleben
- Mobile Arbeit und Wegeunfall – neue Entscheidungen
- Unfall im Homeoffice: Wann ist das ein Arbeitsunfall?
- Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung*
- Besprechung aktueller Entscheidungen und individueller Herausforderungen
* Sollte ein Gerichtsbesuch nicht möglich sein, wird Ihr Referent Ihnen alternativ die Abläufe bei Gericht anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf Ihre Fragen eingehen.

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Betriebsräte müssen über Grundkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) verfügen, wie sie auch in unserem Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1« vermittelt werden. Sind diese Kenntnisse im Betriebsrat nicht vorhanden, ist eine entsprechende Schulung grundsätzlich »erforderlich« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG 28.09.2016 - 7 AZR 699/14). Mehr zum Schulungsanspruch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.