In diesem Symposium erhalten Sie einen Überblick rund um das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Es umfasst aktuelle Rechtsprechung und wichtige Hinweise zum Datenschutz, ergänzt durch praktische Handlungsstrategien zur systematischen Implementierung eines BEM und der sensiblen Gesprächsführung im BEM-Fall.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet die wertvolle Gelegenheit, sich aktiv für erkrankte und behinderte Beschäftigte einzusetzen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu verbessern. Umfassende Kenntnisse über das BEM sind daher für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter unerlässlich. Sie ermöglichen eine einfühlsame, effektive und rechtssichere Unterstützung der betroffenen Kollegen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes.
Vortrag 1: Aktuelle Rechtsprechung rund ums BEM
Referentin: B. Zechner, Richterin am ArbG
Vortrag 2: Systematische Implementierung – wer und wie?
Referent: Dr. Norbert Gulmo, Dipl.-Psych., Berater und Trainer
Vortrag 3: Beteiligung des Betriebsrats und der SBV
Referent: A. Alexa, Fachanwalt für Arbeits- u. Sozialrecht
Vortrag 4: Datenschutz: Gesundheitsdaten im BEM-Prozess
Referentin: B. Zechner, Richterin am ArbG
Vortrag 5: Gesprächsführung im BEM-Fall – Grundlagen
Referent: H.P. Schneider, Rechtsanwalt, Dipl.-Psychologe
Vortrag 6: Häufige Erkrankungen – passgenaue Lösungen durch das BEM
Referent: Dr. M. Albrod, Facharzt für Arbeitsmedizin
Vortrag 7: Psychische Erkrankung und BEM
Referent: H.P. Schneider, Rechtsanwalt, Dipl.-Psychologe
Vortrag 8: BEM-Betriebsvereinbarung
Referent: T. Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.399,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.299,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 34
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.