Warnsignale deuten

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Wirtschaftsausschuss und Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten gehören in größeren Betrieben zum Informationsmanagement des Betriebsrats. Sie können wichtige Veränderungen im Unternehmen deuten und für die Belegschaft wahrnehmbar machen. Wichtige Veränderungen können z. B. sein:

Innerbetrieblich
•    Inhaberwechsel
•    Wechsel der Rechtsform
•    Veränderungen in der Geschäftsführung
•    Wesentliche Veränderungen in der Produkt-/Dienstleistungspalette
•    Vereinbarungen/Absprachen werden nicht mehr fristgerecht eingehalten
•    Externe Berater/Banken/Lieferanten tauchen plötzlich im Unternehmen auf

Betriebswirtschaftlich
•    Die Verschuldung des Unternehmens steigt
•    Die Liquidität sinkt deutlich ab
•    Umsätze gehen zurück
•    Die Kostenstruktur verschlechtert sich
•    Arbeiten werden zunehmend über Drittfirmen/Leiharbeitnehmer vergeben

Nicht jede dieser Veränderungen muss gleich negative Auswirkungen für die Belegschaft haben. Hier ist der Wirtschaftsausschuss gefragt, einzelne Veränderungen zu interpretieren und verständlich für den Betriebsrat aufzubereiten. Eine vertrauensvolle Aufgabe, die wirtschaftliches Verständnis und viel Verantwortungsbewusstsein voraussetzt.

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