Der Arbeitsschutzausschuss
Der Betriebsrat als Akteur für mehr Gesundheit und Sicherheit im Betrieb
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Aufgaben der Arbeitsschutzausschuss hat und wie der Betriebsrat definierte Ziele erreichen kann. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Regelungen bis zur konkreten Umsetzung. Sie erhalten umfassende Hilfestellung, um Maßnahmen für die aktive Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb mitzugestalten.
Der Arbeitsschutzausschuss ist in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern bei allen wichtigen Fragen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung mit dabei. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung wichtiger Arbeitsschutzbelange und für mehr Gesundheit und Sicherheit im Betrieb.
Grundlegendes zum Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Wichtige rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz – ein Update
- Mitwirkung und Gestaltung in der Praxis – aktiv Einfluss nehmen
Aufgaben und Organisation des Ausschusses – unterschiedliche Ziele vereinen
- Koordination des innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Erarbeitung von Vorschlägen
- Zusammenarbeit des Betriebsrats mit weiteren Akteuren des ASA
- Information der Mitarbeiter
Die Geschäftsordnung des ASA
- Regelungen treffen: was kann, was muss?
- Beispiele aus der Praxis
Das A und O des ASA: Maßnahmen ergebnisorientiert voranbringen
- Arbeitsschutzmaßnahmen optimieren
- Prävention: Betriebsunfälle und Berufskrankheiten
- Gefährdungsbeurteilungen leben
- Erörterung von Investitionen für den Arbeitsschutz
- Wichtige Kriterien für eine gute Zusammenarbeit
Aktive Mitwirkung und Rolle des Betriebsrats
- Überwachungs- und Informationsrechte nutzen
- Kontrollmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte engagiert wahrnehmen
- Strategien und Handlungsmöglichkeiten

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Die Teilnehmer sollten über Kenntnisse verfügen, wie sie in unserem Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1« vermittelt werden.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die sehr angenehme Schulungsatmosphäre hat mir besonders gefallen.