Vorzeitiger Ruhestand und Arbeiten trotz Rente
Praktische Tipps zum Arbeiten im Alter und zur Vermeidung drohender Altersarmut
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Regelrenteneintrittsalters, aber auch zur Weiterarbeit darüber hinaus. Sie lernen, Ihre Kollegen effektiv zu unterstützen und ihnen einen sozialadäquaten Übergang in den endgültigen Ruhestand zu ermöglichen. Dazu geben wir Ihnen Tipps für die rechtssichere Gestaltung der Verträge und beleuchten die begleitenden sozialrechtlichen Aspekte.
Was tun, wenn man als Arbeitnehmer angesichts der zu erwartenden geringen Rente oder gar aus Sorge vor Altersarmut nach Auswegen sucht? Oder wenn man aus anderen Gründen wie z. B. unbegrenzter Hinzuverdienstmöglichkeiten gerne noch weiterarbeiten möchte? Zur Unterstützung älterer Kollegen bei ihrer diesbezüglichen Entscheidung müssen Sie als Betriebsrat die rechtlichen Grundlagen, die sich vor allem in Gesetzen, in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen verstecken, sehr gut kennen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Regelrenteneintrittsalters – muss das eigentlich sein?
- Befristung auf den Bezug der Regelaltersrente – normal, aber auch zulässig?
- Befristungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag
- Was passiert, wenn ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besitze?
Beschäftigung bis zum Regelrenteneintrittsalter – arbeits- und sozialrechtlich betrachtet
- Weiter in Vollzeit oder geht auch Teilzeit?
- Keine Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente – auf Fallstricke achten!
- Voll- und Teilrenten – die besondere Bedeutung der Teilrente beachten!
- Rolle des Arbeitgebers beim Bezug vorgezogener Altersrente und Weiterarbeit
Beendigung vor Erreichen der Regelaltersrente
- Geschafft – wann kann es in die vorgezogene Altersrente gehen?
- Welche Rentenarten kommen infrage? Was bringt die Teilrente?
- Mit Abschlag oder abschlagsfrei – was geht und was geht nicht?
- Was sagt die Agentur für Arbeit, wenn Kollegen frühzeitig aufhören?
Sonderfall: Beendigung durch Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
- Pro und Contra Aufhebungsvertrag
- Wichtig: Wann droht eine Sperrzeit?
- Das Ruhen der Arbeitslosengeldzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden
- Einsatz der Abfindung zum Ausgleich von Rentenverlusten – rechtzeitig planen
»Senior Experten« – Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersrente
- Befristung nach dem TzBfG – bald einfacher umsetzbar?
- Was heißt »Hinausschieben« nach § 41 SGB VI?
- Besteht eigentlich Kündigungsschutz in der Rente?
- Mobile Arbeit und Homeoffice – geht das auch im Alter?
- Alternative Beschäftigung als selbstständiger Berater – auf »Scheinselbstständigkeit« aufpassen!
- Mitbestimmung des Betriebsrats – auch beim »Hinausschieben«?

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Gute Tipps für die alltägliche Arbeit!"
Der Referent ist auf jede Frage eingegangen. Er war fachlich sehr kompetent und brachte Sachverhalte in Praxisbeispielen sehr gut rüber.
Sehr informativ, gut anwendbar in der Praxis, sehr positiv.
Das aktive Einbeziehen von den Teilnehmern war super.
Eine sehr kompetente Betreuung durch den Referenten.