Neues Arbeits- und Sozialrecht 2027
Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung – kompakt, praxisnah, relevant
Unsere Tagesveranstaltung ist für viele Arbeitnehmervertretungen seit Jahren eine feste Größe. Sie vermittelt einen kompakten und praxisnahen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Arbeits-, Sozial- und Europarecht. Erfahrene Referenten erläutern aktuelle Gesetzesänderungen und richtungsweisende Gerichtsentscheidungen verständlich, fundiert und mit klarem Blick auf ihre Auswirkungen für die betriebliche Praxis.
In diesem Jahr verabschieden wir Herrn Prof. h. c. Dr. h. c. Göttling, der diese Veranstaltung seit 1998 mit seiner außergewöhnlichen fachlichen Tiefe und seinem Esprit geprägt hat und nun letztmals als Referent in diesem Format für Sie auftritt. Für sein langjähriges Engagement und seinen herausragenden Einsatz danken wir ihm sehr herzlich.
Die Arbeitswelt verändert sich stetig. Neue Gerichtsentscheidungen, gesetzliche Reformen, Digitalisierung und neue Arbeitsformen stellen Interessenvertretungen vor immer neue Herausforderungen. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, aktuelle Veränderungen sicher einzuordnen, deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis zu bewerten und Ihre Beteiligungsrechte kompetent wahrzunehmen.
Arbeitsrecht – was sagen die Gerichte und der Gesetzgeber?
- Neue gesetzliche Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen
- Einführung von Matrixstrukturen: Was bedeutet dies für die Betriebsverfassung?
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – neu strukturiert
- Arbeitsunfähigkeit aktuell: Teil-AU, digitale AU, Beweiswert und geplante gesetzliche Änderungen
- Mit oder ohne Rente: Optionen für eine Beschäftigung im Alter
- Schriftform, Textform & Co.: Was gilt zukünftig im Arbeitsverhältnis?
- Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung: Was macht der Gesetzgeber?
- Aktuelle Urteile aus Erfurt und Luxemburg
Sozialrecht – Neues aus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und der Sozialgesetzgebung
- Pflege in Deutschland – ein neues Kapitel?
- Inhalt und Auswirkungen der Rentenreform
- Gesetzliche Unfallversicherung, Homeoffice und mobile Arbeit
- Zukunft der betrieblichen Altersversorgung
- Sozialrechtliche Aspekte der Gesundheitsreform
- Bewerbungsverfahren nach SGB IX und Diskriminierung wegen Behinderung
Der Themenplan dieses Seminars wird selbstverständlich bis zum Veranstaltungstag fortlaufend aktualisiert und an die neue Rechtsentwicklung angepasst. Da Sie dieses Seminar über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren Einordnung in die bekannte Rechtsprechung informiert, kann der Besuch dieses Seminars einmal im Jahr im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Hierfür muss sich der Betriebsrat nicht auf ein Selbststudium anhand der ihm zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG 20.12.1995 – 7 ABR 14/95 und BAG 18.01.2012 – 7 ABR 73/10).

Für dieses Seminar können 7 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
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Schulungsanspruch
Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren rechtliche Einordnung auf dem Laufenden zu halten. Daher ist der Besuch dieses Seminars in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, sofern dieses Wissen noch nicht anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.